Laut dem Bayerischen Wirtschaftsministerium ist am 11. Mai 2022 die Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ in Kraft getreten. Ein Schwerpunkt der Förderung liege auf dem Laden von kommunal oder gewerblich genutzten Elektro-Flottenfahrzeugen, sagte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).
„Wir wollen unseren bayerischen Betrieben und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Mobilität erleichtern. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Ladeinfrastruktur. Daher investieren wir dieses Jahr fünf Millionen Euro in den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Kommunen und Betriebe“, sagte Aiwanger. Insbesondere mit der Förderung für das Laden im gewerblichen Bereich wolle man die bayerische Elektromobilitätsförderung um einen „weiteren wichtigen Baustein“ ergänzen, so Aiwanger.
Anträge für die neue Förderung können laut Ministerium ab Anfang Juni 2022 gestellt werden. Neben dem Förderschwerpunkt auf dem Laden von kommunal oder gewerblich genutzten Elektro-Flottenfahrzeugen, soll auch das Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause gefördert werden, so das Ministerium. Betreut wird das Förderprogramm von der Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ GmbH. Detaillierte Informationen über das neue Programm sollen in Kürze hier abrufbar sein. (tb)