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EPAL: Ende der Tauschvereinbarung mit der UIC

01.03.2017 11:24 Uhr
EPAL: Ende der Tauschvereinbarung mit der UIC
Die European Pallet Association empfiehlt, Epal-Europaletten nicht mehr gegen UIC/EUR-Paletten zu tauschen
© Foto: European Pallet Association

Aufgrund der steigenden Zahl von gefälschten UIC/EUR-Paletten empfiehlt die EPAL, den Tausch von EPAL-Europaletten gegen UIC/EUR-Paletten einzustellen.

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Düsseldorf. Der Vorstand der European Pallet Association e.V. (EPAL) hat am 21. Februar 2017 einstimmig die Beendigung der Tauschvereinbarung zwischen EPAL und der Rail Cargo Austria AG (RCA) zum 1. Mai 2017 beschlossen. EPAL hatte im Oktober 2014 mit der RCA als geschäftsführender Bahn der UIC-Arbeitsgruppe „Fragen der Palettierung“ vereinbart, dass EPAL Europaletten und UIC/EUR-Paletten miteinander getauscht werden können. EPAL empfiehlt nun, den Tausch von EPAL Europaletten gegen UIC/EUR-Paletten einzustellen.

Der Vorstand der EPAL begründet diesen Schritt mit wesentlichen Mängeln der Organisation des Tauschpools durch die UIC, unter anderem in den Bereichen Qualitätssicherung und Bekämpfung des Imports von gefälschten UIC/EUR-Paletten in die EU. Zur Vermeidung von Nachteilen für Verwender sollen für den Tausch von UIC/EUR-Paletten, die bis Ende Februar 2017 produziert worden sind, angemessene Übergangsfristen gelten.

Immer mehr gefälschte UIC/EUR-Paletten im Umlauf

„EPAL vermag nicht länger zu gewährleisten, dass UIC/EUR-Paletten den Anforderungen entsprechen, die Industrie, Handel und Logistik an die Qualität und die Sicherheit von EPAL Europaletten stellen“, sagt Martin Leibrandt, CEO der EPAL. Insbesondere der unkontrollierte Import von gefälschten UIC/EUR-Paletten gefährde die Qualität und die Sicherheit des EPAL-Europalettenpools.

Recherchen der EPAL zufolge seien über 4 Millionen gefälschte UIC/EUR-Paletten aus der Ukraine im Markt „und es werden stetig mehr“, so Leibrandt weiter. „Vornehmlich osteuropäische Banden setzen verstärkt auf die Fälschung von UIC/EUR-Paletten, da das Fälschen von EPAL Europaletten aufgrund der gemeinsamen Aktivitäten von EPAL, Zollbehörden und Rechtsanwälten riskant geworden ist.“

Qualitätssicherung werde allein durch EPAL getragen

Seit Abschluss der Tauschvereinbarung zwischen EPAL und der UIC im Oktober 2014 seien von Seiten der UIC keine vergleichbaren Maßnahmen zum Schutz von Qualität und Sicherheit der UIC/EUR-Paletten unternommen worden. In vielen Ländern fehle es zudem an jeder Organisation des Tauschpools durch die UIC. Zugleich habe die UIC in zweieinhalbjährigen Verhandlungen das Angebot der EPAL abgelehnt, die Organisation von Qualitätssicherung und Markenschutz für UIC/EUR-Paletten zu übernehmen.

Angesichts der negativen Konsequenzen dieser Haltung der UIC sehe EPAL sich nun nicht länger in der Lage, die Empfehlung zum Tausch von EPAL Europaletten und UIC/EUR-Paletten fortzusetzen. Die Beendigung der Tauschvereinbarung sei aus der Sicht der EPAL die einzige Möglichkeit, die Qualität und die Sicherheit des EPAL Europalettenpools auch in der Zukunft effektiv zu schützen.

Nur noch EPAL-Paletten einsetzen

EPAL empfiehlt Unternehmen daher zum Schutz der Sicherheit von Mitarbeitern, Waren und Logistikprozessen künftig ausschließlich EPAL Europaletten einzusetzen und zu tauschen. Die Empfehlung, den Tausch zwischen EPAL-Europaletten und UIC-Paletten einzustellen, gilt ab dem 1. Mai 2017.

Die bisher geltende Empfehlung, dass auch Paletten mit der Kennzeichnung „EUR“ (UIC, MAV, CD, ADUF, Green Cargo etc.) getauscht werden können, gelte weiterhin, jedoch befristet bis zum 31.12.2021. Zudem sei die Empfehlung beschränkt auf Paletten, die bis zum 28. Februar 2017 unter strikter Einhaltung der UIC-Merkblätter 435-2 bis 435-6 hergestellt worden sind. (jt)

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