Wie eine Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, werden die Geflüchteten aus der Ukraine zunehmend in den deutschen Arbeitsmarkt integriert. Für die Ergebung hat das IAB seine seit August 2020 laufende Befragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“ um Fragen zu den Folgen des Ukraine-Krieges für die deutschen Betriebe erweitert. Dabei wurden laut IAB regelmäßig rund 2000 Unternehmen zur aktuellen Situation befragt.
Um herauszufinden, in welchem Ausmaß es bereits Kontakt zwischen Betrieben in Deutschland und Geflüchteten aus der Ukraine gibt, wurden die Betriebe gefragt, ob sie Personen aus dieser Gruppe bereits einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten haben oder ob sich diese selbst darum bemüht haben. Demnach haben etwa 4 Prozent aller Betriebe aus der Ukraine Geflüchteten schon ein entsprechendes Angebot gemacht. Mitunter wurden Betriebe auch von den Geflüchteten selbst kontaktiert – davon berichten nach IAB-Angaben etwa 3 Prozent der Betriebe. In 2 Prozent der Betriebe sei beides vorgekommen – der Betrieb habe also entsprechende Angebote gemacht und zugleich hätten sich dort Geflüchtete eigeninitiativ beworben. Demnach hatten insgesamt bislang knapp 9 Prozent aller Betriebe in Deutschland Kontakt zu arbeitsuchenden Geflüchteten aus der Ukraine. Größere Betriebe berichten laut dem Institut erwartungsgemäß häufiger von solchen Kontakten.
17 Prozent der befragten Betriebe aus Verkehr und Lagerei standen bereits mit ukrainischen Geflüchteten in Kontakt
Aber auch Unterschiede nach Wirtschaftszweigen seien auffällig. Neben Betrieben im Gastgewerbe (24 %) berichten demnach am häufigsten Unternehmen im Bereich Verkehr und Lagerei (17 %) von entsprechenden Kontakten. 10 Prozent der Kontakte im Bereich Verkehr und Lagerei sind dabei laut IAB durch ein Angebot der Betriebe an die Geflüchteten zustande gekommen.
Zu einer Einstellung im Rahmen einer Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Praktikums kam es laut der Befragung von allen 2000 Unternehmen bei etwas mehr als jedem fünften Betrieb (22 %), der ein entsprechendes Angebot gemacht hat beziehungsweise bei dem eine Kontaktaufnahme durch Geflüchtete vorlag. Dies entspreche insgesamt einem Anteil von knapp 2 Prozent aller Betriebe. Die Frage, ob die Geflüchteten über die notwendigen Voraussetzungen für eine Beschäftigung verfügen, wird von 59 Prozent der Betriebe tendenziell bejaht. Allerdings sieht immerhin etwa ein Drittel die Voraussetzungen als „eher“ oder als „sicher nicht erfüllt“ an. Dabei fallen diese Einschätzungen je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich aus. Im Bereich Verkehr und Lagerei antworteten 59 Prozent der Befragten, dass die ukrainischen Geflüchteten die Voraussetzungen „bestimmt oder eher erfüllen“, 35 Prozent antworteten, dass sie die Voraussetzungen „sicher oder eher nicht erfüllen“; der Rest antwortete mit „Weiß nicht“ oder „Keine Angabe“.
Mindestens einjährige Aufenthaltserlaubnis als wichtige Einstellungsvoraussetzung
70 Prozent der gesamten befragten Betriebe gaben das Vorliegen einer mindestens einjährigen Aufenthaltserlaubnis als Einstellungsvoraussetzung an. Fortgeschrittene Sprachkenntnisse sind laut der IAB-Umfrage für 59 Prozent der Betriebe relevant, während nur ein Drittel der Betriebe das Vorliegen eines anerkannten Berufsabschlusses als Einstellungsvoraussetzung nannte. (sn)