In seiner Stellungnahme unterstreicht der Bundesrat die Notwendigkeit, dass das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zügig und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen einfach handhabbar umgesetzt wird. Die Prüfverfahren dürften nicht zu bürokratisch sein, sondern sollten kurze Bearbeitungszeiten sicherstellen. Unternehmen müssten bei der Anwerbung stärker unterstützt werden.
Was sich ändern soll: Drei-Säulen-System
Die Fachkräfteeinwanderung soll künftig auf drei Säulen aufbauen - der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule - eine Struktur, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausdrücklich begrüßt. Erforderlich sei insbesondere eine vollständige Digitalisierung der Visumsverfahren.
Fachkräftesäule
Die Fachkräftesäule soll in dem System das zentrale Element bilden. Zukünftig soll eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU sollen abgesenkt und erleichterte Bedingungen für Berufsanfänger geschaffen werden. Zudem sollen der Anwendungsbereich erweitert und die Regelungen zur Mobilität und des Familiennachzugs vereinfacht werden.
Die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU, für Fachkräfte und deren Familienangehörige soll herabgesetzt werden. Ausländische Studierende sollen erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten erhalten. Die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation soll durch die Möglichkeit der Einreise zur Qualifikationsanalyse erleichtert werden.
Erfahrungssäule
Die Einreise und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss soll zukünftig für alle Berufsgruppen geöffnet werden. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.
Potenzialsäule
Die sogenannte „Chancenkarte“ soll als neuer Aufenthaltstitel eingeführt werden, der auf einem Punktesystem basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Dafür sollen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 verfügen müssen.