Um gegen den Mangel an Arbeitskräften vorzugehen, hat die EU bereits Maßnahmen veranlasst, die Ausbildungen und Arbeitsbedingungen verbessern sollen. Die Kommission hat nun in einem Aktionsplan weitere Schritte dargelegt. Valdis Dombrovskis, Exekutivvizepräsident für eine Wirtschaft, die für die Menschen arbeitet, erklärte: „Wir stehen vor einem kritischen Mangel an Talenten in Europa, den wir heute angehen. Fast zwei Drittel der 25 Millionen KMU in Europa geben an, dass sie nicht die richtigen Arbeitnehmer mit den richtigen Qualifikationen finden. Um diesen dringenden Bedarf in verschiedenen Sektoren und auf verschiedenen Ebenen zu decken, schlagen wir heute vor, mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zusammenzuarbeiten, um mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu bringen, die Entwicklung von Qualifikationen und bessere Arbeitsbedingungen zu unterstützen sowie qualifizierte Talente von außerhalb der EU anzuziehen.“
Die fünf Ziele des Aktionsplans
Die Kommission hat den Aktionsplan mit den Sozialpartnern ausgearbeitet, die bei der Umsetzung eine entscheidende Rolle einnehmen. Es werden Maßnahmen in fünf Politikbereichen vorgenommen, mit dem Ziel, möglichst bald auf Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner umgesetzt zu werden:
- Hilfe, unterrepräsentierte Gruppen auf dem Arbeitsmarkt zu aktivieren
- Unterstützung bei Kompetenzentwicklung, allgemeiner und beruflicher Bildung
- Optimierung der Arbeitsbedingungen in bestimmten Sektoren
- Verbesserung der Mobilität von Arbeitskräften und Lernenden innerhalb der EU
- Anwerben von Fachkräften aus Drittländern
Einige Maßnahmen des Aktionsplans
Dafür plant die Kommission beispielsweise, neue Projekte wie zur Null-Langzeitarbeitslosigkeit, Exzellenzzentren oder Kompetenzpartnerschaften zu finanzieren oder einzurichten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Dinge wie Lehr- und Ausbildungspläne, Sozialleistungssystem oder die Digitalisierung zu überarbeiten, beziehungsweise voranzutreiben, oder auch die weitere Beteiligung an Fachkräftepartnerschaften, um legale Migrationswege zu schaffen. Die Sozialpartner sollen ihrerseits zum Beispiel die Arbeitsbedingungen in Branchen mit unfairen Arbeitsbedingungen oder für unterrepräsentierte Gruppen verbessern, oder einen europäischen Rahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer aus Drittländern ausarbeiten.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten im Beschäftigungsausschuss und im Ausschuss für Sozialschutz auf, sich regelmäßig mit den europäischen und den nationalen Sozialpartnern auzutauschen.
Qualität von Praktika in der EU verbessern
Teil des Maßnahmenpakets ist auch die Förderung qualitativer Praktika, damit einerseits junge Menschen einen leichteren Übergang von der Ausbildung in das Erwerbsleben erhalten, und andererseits Unternehmen junge geeignete Arbeitskräfte finden, ausbilden und einstellen können.
Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen sagte: „Indem wir den Zugang und die Qualität von Praktika verbessern, wollen wir auch dem Arbeits- und Fachkräftemangel begegnen – Unternehmen können sich so entfalten und junge Menschen erhalten die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu finden, der ihren Kompetenzen und Interessen entspricht. Dies trägt wiederum zu einem inklusiveren und dynamischeren Arbeitsmarkt für junge Menschen in der EU bei.“ Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte wies darauf hin, dass Praktika mit einem klaren Lernziel, einer angemessenen Vergütung und Mentoring und Beratung den Eintritt in das Arbeitsleben erleichtern. „Außerdem müssen wir uns dafür einsetzen, dass Praktika zugänglicher und inklusiver werden und nicht nur einigen wenigen Privilegierten offenstehen. Jeder junge Mensch in Europa verdient einen guten Start ins Berufsleben.“
Die Arbeitsbedingungen von Praktikanten sollen, beispielsweise in der Vergütung, Inklusivität und Qualität, besser werden. Außerdem sollen die Praktikanten mehr Rechte bekommen, die neben der Verhinderung von Scheinpraktika, auch eine faire Vergütung, Zugang zum Sozialschutz, oder die Möglichkeit von Hybrid- und Telearbeit beinhalten.
Die nächsten Schritte
Nun wird der Richtlinienvorschlag vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten erörtert. Wir sie durch die gesetzgebenden Organe anerkannt, müssen die Mitgliedstaaten sie in zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Außerdem wird die Empfehlung dem Rat zur Erörterung und Annahme vorgelegt, woraufhin die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung unterstützen und im Austausch mit diesen bleiben wird.
Auch der dreigliedrige Sozialgipfel, der am Mittwoch, 20. März, unter dem Motto „Ein wirtschaftlich und sozial starkes Europa, das seine Rolle in der Welt spielen kann“ stattfand, befasste sich mit Arbeitsplätzen, Industriestrategien und dem Arbeitskräftemangel.