Berlin. Am 14. März 2022 wurde eine neue Verordnung zur Eisenbahner-Ausbildung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die wichtigste Neuerung: es gibt künftig eine Trennung in zwei dreijährige Ausbildungen mit den Abschlüssen „Eisenbahner/in im Betriebsdienst Lokführer/in und Transport“ mit den beiden Einsatzgebieten Güterverkehr und Personenverkehr sowie „Eisenbahner/in in der Zugverkehrssteuerung“. In einem gemeinsamen ersten Ausbildungsjahr erlernen die Azubis zunächst berufsübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die allgemein für die Tätigkeit im Eisenbahnbereich benötigt werden. Im Anschluss erfolgt die Spezialisierung.
Digitalisierung als Treiber
„Die Tätigkeitsprofile für Triebfahrzeugführer und im Bereich Fahrweg haben sich auseinanderentwickelt und lassen sich nicht mehr in einem einzigen Ausbildungsberuf darstellen“, kommentiert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Branchenverband für Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, die Neuordnung. Mit zwei gesonderten Ausbildungen könnten die Kenntnisse und Fertigkeiten – etwa bei digitalen Simulationen – künftig zielgerichteter auf die Azubis und deren Arbeitsgebiete abgestimmt werden.
Als Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer und Transport steuern sie künftig Triebfahrzeuge für den Personen-, Güter- und Rangierverkehr. Während ihrer Ausbildung sind sie bereits mitverantwortlich dafür, ob alle Geräte und Instrumente des Zuges reibungslos funktionieren. Zum Einsatz kommen hierbei die neuesten IT-gestützten Techniken in den Fahrzeugen. Die duale Ausbildung als Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung vermittelt derweil das Rüstzeug für die künftigen Weichensteller. Die geplanten Ausbildungsordnungen gelten ab 1. August 2022.