Auf Initiative des Auto Club Europa (ACE) setzen sich mehrere Verbände für mehr Verkehrssicherheit im Rahmen der Cannabis-Legalisierung zum 1. April ein. Unter anderem wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, begleitende Aufklärungsarbeit zu leisten, um die Gefahren von Cannabis-Konsum und aktiver Verkehrsteilnahme deutlich zu machen. Die Verbände fordern vor allem auch zumindest für Fahranfänger analog zum Umgang mit Alkohol am Steuer ein absolutes Cannabisverbot. Neben dem ACE unterstützen die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, die Deutsche Verkehrswacht und der TÜV-Verband diesen Appell.
Der THC-Wert von 1,0 ng/ml Blutserum markiert aktuell den Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehrsrecht. In der Debatte um einen künftigen Grenzwert werden derzeit höhere Werte vorgeschlagen und diskutiert. „Die Festlegung eines THC-Grenzwertes beruht momentan weniger auf einer ausreichend fundierten Wissensbasis, da es noch zu wenige wissenschaftliche Untersuchungen gibt. Stattdessen ist sie abhängig vom politischen Willen“, sagte Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE. „Dabei dürfte allen klar sein: Die Cannabis-Legalisierung gepaart mit einem neuen, höheren Grenzwert wird nicht zu mehr Verkehrssicherheit führen. Für uns, gibt es keinen Zweifel, dass sich das Unfallrisiko erhöhen wird.“
Bei der Legalisierung eines Rauschmittels sei es dringend notwendig, angemessen über die Auswirkungen zu informieren. Darum appelliert das Bündnis an die Bundesregierung, die begleitende Präventions- und Aufklärungsarbeit schnell auf den Weg zu bringen und auf die Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch den Genuss von Cannabis hinzuweisen.
Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht, betonte in diesem Zusammenhang: „Cannabis ist jetzt ein legales Rauschmittel. Das bedeutet aber nicht, das Fahren unter THC-Einfluss ungefährlich oder erlaubt ist. Wir müssen jetzt klare Signale senden und intensiv über die möglichen Folgen aufklären. Kernbotschaft muss die Notwendigkeit einer strikten Trennung von Drogenkonsum und aktiver Verkehrsteilnahme sein. Nur so senken wir hier das Unfallrisiko. Wer kifft, fährt nicht.“
Jürgen Kopp, Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, fügte ergänzend hinzu: „Cannabis wirkt psychoaktiv und schränkt nachweislich die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit von Konsumentinnen und Konsumenten ein. Der Konsum kann auf unterschiedliche Weise das Fahrverhalten beeinflussen.“
Notwendig sei daher „ein klares Bekenntnis zu einer Null-Toleranz-Grenze zumindest bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern“, sagte Richard Goebelt, Mitglied der Geschäftsleitung des TÜV-Verbands. Das 2007 eingeführte Alkoholverbot für Fahranfänger habe sich bewährt und sollte als Blaupause bei Cannabis gelten, so Goebelt.