Kiel. Bei einer bundesweiten Schwerpunkt-Prüfung in der KEP-Branche (Kurier-, Express- und Paketdienstleister) hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 16 Strafverfahren eingeleitet. Das teilte der Zoll am Donnerstag mit.
Ermittelt wird wegen Betrug, illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Außerdem wurden 36 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet. In 1600 Fällen muss die FSK nach eigenen Angaben noch Sachverhalte prüfen.
Insgesamt haben die Einsatzkräfte laut dem Hauptzollamt Kiel rund 8000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.
Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Nachunternehmer-Haftung überprüft
Die Kontrollen fanden am 17. September mit 2200 Beamten statt. Die FKS prüfte nach eigenen Angaben insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde.
Die Beamten kontrollierten zudem auch die Nachunternehmer-Haftung, die seit dem 1. Juli 2020 gilt. Sie regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der KEP-Dienste tätig sind.
Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt nach eigenen Angaben ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunkt-Prüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Die Kontrollen sind laut der Behörde ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. (sn)