Der Auflieger sei entgegen der Fahrtrichtung am Straßenrand vor einer Kurve geparkt gewesen, berichtet wbs.legal. Der fließende Verkehr sei somit auf die unbeleuchtete Vorderseite mit Verbindungsstange zugefahren. So stieg in der aufkommenden Dämmerung die Gefahr, dass die Fahrzeuge auf diese auffuhren.
Die Polizei ließ den Auflieger abschleppen – ohne zuvor die Eigentümer zu kontaktieren. Die Firma, die Eigentümer des Aufliegers sind und deren Festnetz- und Handynummer auf diesen aufgedruckt waren, haben deshalb eine Erstattung der Abschlepp-Kosten erfordert. Zudem sei der Auflieger zuvor gestohlen worden – allerdings hatte die Firma den Diebstahl erst nach der Information über das Abschleppen angezeigt.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe entschieden, dass der Auflieger verkehrsrechtswidrig geparkt gewesen und angesichts der erheblichen Gefahr für andere Autofahrer das Abschleppen angemessen gewesen sei. Die Polizei sei nicht verpflichtet gewesen, die Eigentümer zu kontaktieren, wenn dies zu nicht abzusehenden Verzögerungen führte. Die Firma sei für die entstandenen Kosten verantwortlich, da sie – auch wenn der Auflieger gestohlen worden sei – als Eigentümer auch der sogenannte "Zustandsverantwortliche" sei.