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Transport-Trainer: Dienstwagenfahrer online unterweisen

15.03.2023 10:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Transport-Trainer: Dienstwagenfahrer online unterweisen
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen gibt es einige Besonderheiten, schulen Sie Ihre Mitarbeiter daher im Umgang damit
© Foto: Wellnhofer Designs/stock.adobe.com

Ein wichtiger Schritt in Richtung Arbeitssicherheit ist die Fahrerunterweisung für Dienstwagenfahrer – von den häufigsten Unfallursachen bis hin zum Umgang mit Elektrofahrzeugen.

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Egal, ob dauerhaft oder nur ab und zu: immer mehr Mitarbeiter nutzen firmeneigene Pkw, auch in der Transport- und Logistikbranche. Sie alle sind dazu verpflichtet, eine Fahrerunterweisung nachweisen zu können, denn im Falle eines Unfalls haftet ohne Unterweisungsnachweis der Unternehmer für den Schaden.

Dienstwagenfahrer unterweisen

Wenn Sie und Ihre Mitarbeiter und Kollegen Firmenfahrzeuge von A nach B bewegen, sollten Sie die Online-Unterweisung „Dienstwagenfahrer“ auf der digitalen Plattform Transport-Trainer absolvieren. Die Inhalte sind stark tätigkeitsbezogen und setzten die Arbeitswelt des Dienstwagenfahrers in den Fokus – von der Ladungssicherung bis hin zum richtigen Verhalten bei einem Unfall. Nach erfolgreich bestandenem Abschlusstest können Sie sich ein Zertifikat herunterladen.

>> Direkt zum Kurs „Dienstwagenfahrer“!

Neu: Umgang mit Elektro- und Hybridfahrzeugen

Elektrisch angetriebene Fahrzeuge bringen einige Besonderheiten mit sich, zum Beispiel das lautlose Fahren, die unmittelbare Beschleunigung oder auch das geänderte Bremsverhalten. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter und bereiten Sie sie auf das veränderte Fahrverhalten und die Gefahren im Falle eines Unfalls vor.

>> Direkt zum Kurs „Dienstwagenfahrer: E-Mobilität“!

Rechtliche Grundlage

Die Unterweisungspflicht für Dienstwagenfahrer ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen: § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie § 4 der DGUV Vorschrift 1.  Laut Betriebssicherheitsverordnung gelten Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von den Mitarbeitern dienstlich gefahren werden, als Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber muss daher nicht nur dafür sorgen, dass er sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, sondern auch seine Beschäftigten nach Arbeitsschutzgesetz ausreichend und angemessen unterweisen. Eine Unterweisung schreiben außerdem die Berufsgenossenschaften vor.

Mit dem Transport-Trainer aus dem Verlag Heinrich Vogel, in dem auch die VerkehrsRundschau erscheint, unterstützen wir Sie und Ihre Mitarbeiter mit einem online basierten Kurs, der die wesentlichen Punkte der Arbeitssicherheit im Bereich Dienstwagenfahrer behandelt. VerkehrsRundschau-Abonnenten können den Weiterbildungsbereich wie gewohnt kostenfrei im VerkehrsRundschau plus-Portal nutzen.

Eine Übersicht aller Kurse finden Sie hier: www.transport-trainer.de/kurse.

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