Schadensersatz für Social Media und Co: Was Unternehmer beim Urheberrecht beachten müssen

Aktuell versucht eine Bildagentur, Schadenersatz für Bilder in auf Social-Media-Profilen geteilten Inhalten zu bekommen. Kann das berechtigt sein?
Das Teilen von Online-Artikeln auf Social-Media-Kanälen wie Facebook kann teuer werden. Eine namhafte Anwaltskanzlei fordert hohe Schadensersatzsummen von Unternehmern, die angeblich Urheberrechte verletzen. Ein Beispiel zeigt das Problem: Ein Unternehmer teilte 2021 einen Screenshot eines Facebook-Artikels auf seiner Website und erhält nun eine Forderung über 2000 Euro. Die Kanzlei beruft sich auf das Urheberrechtsgesetz und verlangt eine fiktive Lizenzgebühr. Unternehmer sollten die Forderungen genau prüfen und gegebenenfalls fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Löschen Sie fremde Inhalte sofort und fordern Sie konkrete Beweise von der Gegenseite. Die Rechtslage beim Teilen von Inhalten ist oft unklar, besonders für gewerbliche Nutzer. Schützen Sie sich vor hohen Forderungen, indem Sie fremde Inhalte nicht ohne Erlaubnis teilen.