Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen zwischen Radfahrern oder Fußgängern und Lastkraftwagen. Leben retten können Abbiegeassistenten. Viele Nutzfahrzeuge der städtischen Fuhrparks in Sachsen-Anhalt sind schon mit Assistenten ausgestattet worden, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.
Teilweise lohnt sich die Nachrüstung aber auch nicht, weil die Fahrzeuge zu alt sind oder aus Sicht der Kommunen anderweitig für Sicherheit sorgen können.
Pflicht ab 2024
Laut einer Verordnung der Europäischen Union sind Abbiegeassistenten ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend vorgeschrieben. Mit den Assistenten sollen die Fahrer von Lastwagen oder Bussen beim Abbiegen nach rechts vor herannahenden Radfahrern und Fußgängern gewarnt werden.
In Magdeburg verfügen 28 Fahrzeuge der städtischen Abfallwirtschaft über einen Abbiegeassistenten. Im vergangenen Jahr wurden zudem vier Feuerwehrfahrzeuge über 7,5 Tonnen im Rahmen eines Förderprogramms mit solchen Systemen nachgerüstet. Etwa 80 Prozent der Kosten konnten gefördert werden. Zukünftige Fahrzeugbeschaffungen der Feuerwehr erfolgen nach Angaben der Stadt ausschließlich mit Abbiegeassistenzsystemen. Schon im Juni 2020 seien zudem fünf Lkw des Eigenbetriebs Stadtgarten und Friedhöfe ausgerüstet worden.
Von den 50 Fahrzeugen über 7,5 Tonnen in Halle verfügen sechs über einen Abbiegeassistenten. Fünf Fahrzeuge seien bislang umgerüstet worden, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Die Nachrüstung kostete den Angaben zufolge 2000 Euro je Fahrzeug und wurde überwiegend über Fördermittel realisiert. Ein Antrag auf Förderung für fünf weitere Feuerwehrfahrzeuge wurde gestellt. Die umgerüsteten und umzurüstenden Fahrzeuge werden vor allem im Bereich der Feuerwehr sowie im Grünflächenbereich eingesetzt.
"Bei allen anderen Fahrzeugen, die für eine Umrüstung in Betracht kämen, ist eine Umrüstung aufgrund des Alters nicht mehr wirtschaftlich", erklärte der Sprecher. Sie sollen in den kommenden Jahren durch Neufahrzeuge mit entsprechenden Systemen ersetzt werden. Die Fahrzeuge der Wasser- und Stadtwirtschaft werden in Halle nicht zum städtischen Fuhrpark gezählt. (ste/dpa)