Smart-Tacho-Nachrüstung
Ende des Jahres brauchen viele Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr den Smart Tacho der zweiten Generation. Warum betroffene Unternehmen sich jetzt einen Werkstatttermin besorgen sollten.
Seit dem 21. August 2023 müssen alle neu zugelassenen gewerblichen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (t) mit einem Smart Tachograph der zweiten Generation (V2) ausgerüstet sein. Die Einführung der neuen Fahrtenschreiber lief im vergangenen Jahr allerdings alles andere als reibungslos. Aufgrund der schleppenden Auslieferung der neuen Geräte hatte die EU-Kommission seinerzeit die Möglichkeit von nationalen Ausnahmeregelungen eingeräumt, sodass hierzulande für den Einbau bei Neufahrzeugen eine Übergangsfrist bis Jahresende 2023 galt.
Nun ist es nicht mehr lange hin, bis für die ersten Fahrzeuge aus dem Bestand die Nachrüstpflicht greift: Diese wurde für Fahrzeuge über 3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr, die bislang mit analogen und älteren digitalen Tachos unterwegs waren, auf den 31. Dezember 2024 datiert. Zum 18. August 2025 müssen auch Lkw, die mit dem Smart Tacho der ersten Generation…