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Seefracht: Bundesregierung will Havarie-Abkommen ratifizieren

25.11.2020 16:47 Uhr
Havarie eines Schiffes
Mit einem neuen Abkommen will die Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen, Schäden von Schiffshavarien zumindest wirtschaftlich abzumildern
© Foto: AP-Photo/picture-alliance

Geschädigte können Ansprüche aus Umweltschäden künftig nicht nur gegen den Schiffseigner und seine Versicherung geltend machen, sondern auch gegenüber dem HNS-Fonds.

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Berlin. Die Bundesregierung will im Falle von Schiffshavarien bessere Entschädigungsregeln schaffen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch Gesetzentwürfen zu, die eine Ratifizierung des internationalen Abkommens über die Haftung und Entschädigungen bei Havarien ermöglichen. "Wir schaffen damit die Voraussetzungen, Schäden von Havarien zumindest wirtschaftlich abzumildern", sagte der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Norbert Brackmann (CDU), am Mittwoch. Grundlage ist ein internationales Übereinkommen aus dem Jahr 1996 über die Haftung und Entschädigung für Schäden beim Transport gefährlicher Stoffe auf See in der Fassung eines Protokolls von 2010. Das sogenannte HNS-Übereinkommen sieht einen Fonds und eine Versicherungspflicht für Schiffe vor, die gefährliche Güter transportieren.

Künftig auch Umweltschäden abgedeckt

"Im Fall von Havarien in deutschen Gewässern entlasten wir außerdem Bund, Länder und Gemeinden", sagte Brackmann. Zukünftig trete bei Umweltschäden zusätzlich ein Fonds ein. Wird bei einer Havarie vor der deutschen Ostsee- oder Nordseeküste die Umwelt verschmutzt und gibt es dadurch negative Auswirkungen auf den Tourismus müssen das derzeit Bund, Länder und Gemeinden tragen. Künftig sollen Geschädigte Ansprüche nicht nur gegen den Schiffseigentümer und dessen Versicherung geltend machen können, sondern darüber hinaus auch gegenüber dem HNS-Fonds. (dpa)

 

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