Die EU-Kommission hat am Dienstag, 12. November, die Fortführung des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“ genehmigt, wie das Bundesverkehrsministerium (BMDV) mitteilte. Damit könne die geänderte Richtlinie zum Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) zum 1. Januar 2025 mit Laufzeit bis Ende 2029 in Kraft treten. Mit dem Z-SGV werden Ideen für Modernisierungen im Schienengüterverkehr (SGV) in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik schneller zur Anwendungsreife und in den Markt gebracht. Auf Grundlage der positiven Evaluierung 2023 hat das BMDV die Förderrichtlinie angepasst und etwa auf Projekte niedrigerer Technologie-Reifegrade ausgeweitet.
„Heute ist ein guter Tag für den innovativen Schienengüterverkehr. Die Europäische Kommission hat grünes Licht für die Fortführung unseres Innovationsprogramms ‚Zukunft Schienengüterverkehr‘ für die kommenden fünf Jahre gegeben. Gemeinsam mit der Branche haben wir passend dazu die Strategie zur umfassenden Automatisierung und Digitalisierung des Schienengüterverkehrs erarbeitet, um das Programm noch zielgerichteter umzusetzen. Jetzt gilt es, daraus konkrete Handlungsschritte abzuleiten“, sagte Susanne Henckel, Staatssekretärin im BMDV.
Markteinführung von innovativen Produkten fördern
Das Förderprogramm soll dem Abbau des Innovationsdefizits und des Investitionsstaus im SGV dienen, der sich über viele Jahrzehnten aufgebaut hat. Man fördere mit dem Z-SGV anteilig die Markteinführung von innovativen Produkten im SGV und ermögliche Erprobungen über Testfelder, Piloten sowie Demonstratoren in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und innovative Fahrzeugtechnik, so das Ministerium.
Seit 2020 wurden nach Angaben des BMDV rund 155 Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Der Sektor beteiligt sich mit 50 Prozent an den Projektkosten. Bislang wurden 27 Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme von 100,42 Millionen Euro gefördert, weitere Innovationsvorhaben seien in Planung. Bewilligungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).