Zum 1. Januar 2024 soll laut Bundesregierung der Start der gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft (InfraGo) innerhalb der Deutschen Bahn erfolgen. Mit der geplanten Verschmelzung von DB Station & Service auf die DB Netz werde die neue Gesellschaft in einem „ersten Schritt in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft innerhalb des Konzerns Deutsche Bahn AG eingerichtet“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine erneute Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zu dem Themenkomplex.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auch darauf, dass „die Zusammenlegung der Infrastruktureinheiten innerhalb des integrierten Konzerns im hundertprozentigen Eigentum der DB AG“ erfolgen soll. Dieser Prozess sei mit der Verschmelzung nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Auch nach dem 1. Januar 2024 würden weitere Schritte erfolgen.
Was das unternehmerische Handeln der neuen Gesellschaft angeht, so solle sich dieses künftig unter anderem an den verkehrs- und klimapolitischen Zielen des Bundes ausrichten. „Die Gewinnerzielung soll die Verfolgung dieser Ziele nicht behindern“, schreibt die Bundesregierung. Die Ausarbeitung der Zieldimensionen sei noch nicht abgeschlossen.
Zur Beantwortung der Frage, welche Rechtsform nach Einschätzung der Bundesregierung die effektivsten Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten hinsichtlich der Entscheidungen der neu zu gründenden InfraGo bietet, heißt es in der Vorlage etwas ungenau: Die Effektivität der Steuerung der neuen Gesellschaft sei unter anderem von begleitenden Maßnahmen in den Bereichen der gesellschaftsrechtlichen Unternehmenssteuerung, der Infrastrukturregulierung und der Finanzierung abhängig. Dabei betont die Regierung allerdings erneut deutlich, es sei zu berücksichtigen, dass „die neue Gesellschaft im vollständigen Eigentum der DB AG verbleiben soll“.