Kiel/Leipzig. Die Bauarbeiten für den Ostseetunnel zwischen Fehmarn und Dänemark können ohne Einschränkungen weiterlaufen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau am Fehmarnbelt ab. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Verfahrens sei den Beteiligten zunächst nur den Tenor der Entscheidung zugestellt worden, teilte das Gericht am Freitag, 28. Januar, mit. Die Gründe der Entscheidung sollen später folgen.
Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung hatte im Oktober 2021 Klage gegen den Planänderungsbeschluss Schleswig-Holsteins erhoben und Mitte Januar einen Eilantrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen und Bauarbeiten zu stoppen. Damit hatte das Bündnis keinen Erfolg.
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung waren geschützte Riffe am Ostseegrund. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2020 Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgeklammert wurden jedoch erst nach Abschluss der Planungen entdeckte Riffe. Dafür sollen Ausgleichsflächen an anderer Stelle geschaffen werden. Daraufhin hatte Schleswig-Holstein den Planfeststellungsbeschluss entsprechend geändert und Ausgleichsflächen eingeplant.
Buchholz: „Es gab und gibt keinen Baustopp“
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) sagte nach den jüngsten Beschlüssen: „Damit ist noch einmal eindrucksvoll klargestellt, dass es am Fehmarnbelt jetzt kein Zurück mehr gibt. Die Bauarbeiten können stattfinden. Es gab und gibt keinen Baustopp.“
Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen. (dpa/tb)