Im April 2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung im EU-Parlament mit einer großen Mehrheit angenommen. Sie wird damit die bekannte EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen, unter der aktuell rund 700 Normen harmonisiert sind. Inkrafttreten wird die Verordnung am 20. Januar 2027. Doch auch wenn dieser Zeitpunkt noch „weit weg“ erscheint, so sind doch einige Punkte in dieser EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (MVO) enthalten, deren Umsetzung auch einige Zeit in Anspruch nimmt.
Experten beantworten Fragen der Teilnehmer
Mit dem Online-Diskurs „Sicherer Hafen“ wollen die VerkehrsRundschau und die SUT am 30. August von 12 bis 13.30 Uhr, Licht ins Dunkel bringen und ausloten, an welcher Stelle eher die Hersteller betroffen sind und wo es auch die Betreiber von Hafen- und Terminalanlagen treffen wird. Dabei soll klar herausgearbeitet werden, was konkret auf die Betroffenen zukommt, welche Änderungen und Neuerungen die Verordnung mit sich bringt, wie man sich damit auseinandersetzen sollte und welche Punkte schon jetzt in die Planung von Häfen und Terminals miteinfließen sollten.
Während der kostenfreien Veranstaltung haben alle Teilnehmenden Gelegenheit, mittels eines Chats Fragen zu stellen. Unterstützt wird die Veranstaltung von der Deutsche Messe Technology Academy und der Phoenix Contact Deutschland.
An der Diskussion nehmen teil
- Martin Heying, Leitender Redakteur Schifffahrt und Technik (SUT)
- Torsten Gast, Leiter Competence Center Services, Phoenix Contact Deutschland GmbH
- Alois Hüning, Sachverständiger Maschinensicherheit