Düsseldorf. Die Grünen wollen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in allen geschlossenen Ortschaften – im Transitland Nordrhein-Westfalen gibt es dagegen massiven Widerstand. In Stellungnahmen an den Düsseldorfer Landtag machen nicht nur Spediteure und der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) viele Einwände gegen den Vorschlag der Grünen geltend. Auch aus Kommunen und Wissenschaft kommt Widerspruch.
„Der Ruf nach Tempo 30 wird immer dann laut, wenn es an intelligenten Alternativen mangelt und man sich die Mühe ersparen will, diese lokal angepasst zu erarbeiten“, urteilt Verkehrsforscher Michael Schreckenberg. Die pauschale Forderung der Grünen sei „nicht nachvollziehbar“, meint der Physik-Professor der Universität Duisburg-Essen. Die Grünen appellieren an die schwarz-gelbe Landesregierung, über eine Bundesratsinitiative eine Änderung der Straßenverkehrsordnung mit Ziel Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften anzuschieben. Außerdem solle der Bund den Kommunen kurzfristig Modellversuche ermöglichen.
Verkehrswacht schlägt auch Tempo 40 vor
Für Modellversuche sprechen sich auch die kommunalen Spitzenverbände und die Landesverkehrswacht aus. Dabei sollte aber nicht nur die Wirkung von Tempo 30 erprobt werden, sondern etwa auch Tempo 40, schlägt die Verkehrswacht vor. Wie mehrere andere Sachverständige weist auch sie darauf hin, dass die Ziele der Grünen – „mehr Verkehrssicherheit, bessere Luft und weniger Lärm“ – nicht allein mit Tempo 30 zu erreichen seien. „Im Gegenteil: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen begünstigt Ausweichverkehr in die Wohngebiete“, warnt der ADAC.
Spediteure und Logistiker weisen darauf hin, dass die Aufmerksamkeit generell bei Tempo 30 abnehme, so der Landesverband. Es sei davon auszugehen, dass die Unfallursache „Handy am Steuer“ bei Autofahrern, „die monoton mit Tempo 30 fahren“ noch häufiger vorkommen werde. Zudem würden verlangsamte Fahrtzeiten den innerstädtischen Lieferverkehr ausbremsen.
Kommunen wollen mehr Entscheidungsfreiheit
Die Städte, Gemeinden und Kreise wünschen sich mehr Entscheidungsfreiheit. „Dazu muss den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, die Geschwindigkeit innerorts für einzelne Straßen, unabhängig von dem Nachweis einer besonderen Gefahrensituation, auf Tempo 30 km/h begrenzen zu können“, fordern sie. Das müsse auch für Hauptverkehrsstraßen gelten. Die aktuelle Regelung diene vornehmlich dem Verkehrsfluss und werde den heutigen Bedürfnissen der Kommunen nicht mehr gerecht. „Es geht allerdings nicht darum, eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h einzuführen.“ (dpa/tb)