Rom. In Italien ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Der sieht für einige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung deutlich höhere Bußgelder vor als bisher. Neu ist auch, dass die Nutzung von Tablets am Steuer in den Bußgeldkatalog aufgenommen wurde. Die Änderungen im Einzelnen:
- Zusätzlich zu Handys dürfen auch Tablets, Notebooks oder Laptops sowie weitere Medien nicht verwendet werden, solange man am Steuer ist. Das gilt auch dann, wenn sie nur kurzzeitig per Hand bedient werden müssen. Die Sanktionen beginnen bei Bußgeldern in Höhe von 165 Euro bis zu einem Maximalbetrag von 660 Euro. Sollte der gleiche Verstoß innerhalb von zwei Jahren noch einmal festgestellt werden, droht zusätzlich ein Führerscheinentzug mit einer Dauer zwischen einem und drei Monaten.
- Das Werfen von Objekten/ Müll aus dem Fahrzeug wird härter bestraft: Für das Werfen von Gegenständen wird ein Bußgeld zwischen 52 und 204 Euro fällig. Wer indes bei der Rast oder auch während der Fahrt Müll aus dem Fenster wirft, muss mit einem Bußgeld zwischen 216 und 866 Euro rechnen.
- Die Bußgelder für das ungerechtfertigte Parken auf Behindertenparkplätzen werden verdoppelt: Der Minimumbetrag liegt nun bei 168 Euro, der Maximalbetrag bei 672 Euro.
Für den Fall, dass bei einer Kontrolle durch die Behörden die notwendigen Fahrzeugpapiere nicht vorgezeigt werden können, ist nun nicht mehr ein Vorzeigen bei der nächsten Polizeidienststelle erforderlich. Das gilt zumindest dann, wenn die Dokumente über Datenbanken abgerufen werden können. (nja)