Neue AGB: Das Schwere erleichtern
Die VerkehrsRundschau sprach mit dem Leiter der BGL-Rechtsabteilung Guido Belger, dem Leiter des KRAVAG Kompetenzzentrums Prof. Axel Salzmann und BSK-Geschäftsführer Wolfgang Draaf über die neu herausgegebenen AGB.
VR: Warum geben BSK und BGL jetzt neue AGB heraus?
Draaf: Das ist einfach zu beantworten. Die letzte allgemeine Geschäftsbedingung zum Thema Begleitung von Großraumund Schwertransporten stammt aus dem Jahr 2001 - ist also 20 Jahre alt und heißt noch "AGB BSK Sicherung". Sicherung ist per se der falsche Ausdruck, weil gesichert werden die Verkehrsteilnehmer. Der Schwertransport wird begleitet. Zum anderen ist das Portfolio der Service-Dienstleister, die ja nicht nur Begleitung machen, mittlerweile so groß und umfangreich, dass inzwischen sieben verschiedene Tätigkeitsmuster herausgearbeitet wurden. Dafür mussten wir uns neue AGB überlegen.
Belger: An der Stelle möchte ich ergänzen, dass im Aufgabenportfolio auch das Nachlenken kommt. Da gab es die Frage, ob der Nachlenker einen CE-Führerschein braucht. Wir haben dazu von Professor Müller ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das können…