Die Großreederei MSC und die Stadt Hamburg sind bei ihren Plänen für den Hamburger Hafenlogistiker HHLA fast am Ziel. Nach endgültigem Ablauf des MSC-Kaufangebots an die HHLA-Aktionäre in der Nacht zu Freitag, 8. Dezember, dürften MSC und Stadt gemeinsam auf mindestens gut 88 Prozent der HHLA-Anteile kommen - genug, um die HHLA wie geplant künftig als Gemeinschaftsunternehmen führen zu können.
Ob auch die Schwelle von 90 Prozent erreicht wird, dürfte erst kommende Woche feststehen. Erfahrungsgemäß dauert es mehrere Tage, bis das Ergebnis eines Übernahmeangebots präzise ermittelt ist. Die 90-Prozent-Marke ist entscheidend dafür, dass die dann verbliebenen Aktionäre auch gegen ihren Willen zur Übertragung ihrer Aktien gezwungen werden können - der Fachbegriff hierfür lautet Squeeze-out.
Die HHLA-Aktionäre hatten während der Annahmefrist vom 23. Oktober bis zum 20. November und dann noch einmal während der gesetzlich vorgesehenen "weiteren Annahmefrist" bis 7. Dezember Gelegenheit, das MSC-Angebot anzunehmen. MSC hatte 16,75 Euro je HHLA-Aktie geboten. Erfahrungsgemäß entscheiden sich viele Aktionäre erst ganz zum Ende für einen Verkauf ihrer Anteile.
Bis zum 20. November waren der weltgrößten Reederei knapp 5,9 Prozent der HHLA-Anteile zum Kauf angeboten worden. Neuere Angaben liegen nicht vor. Weitere knapp 10 Prozent waren bereits im MSC-Besitz und MSC hat seither täglichen Pflichtmitteilungen zufolge weitere rund 2 Prozent erworben. Der bisherige Anteil der Stadt liegt bei rund 70 Prozent.
Die Stadt Hamburg und MSC wollen die HHLA künftig als Gemeinschaftsunternehmen führen, an dem MSC maximal 49,9 Prozent und die Stadt 50,1 Prozent halten soll. MSC und die Stadt haben bereits zugesagt, das Eigenkapital der HHLA um insgesamt 450 Millionen Euro zu stärken. Der Hafenlogistiker braucht in den kommenden Jahren viel Geld, um die Containerterminals in Hamburg zu modernisieren.
Befürchtungen der Arbeitnehmer und der Gewerkschaft Verdi halten MSC und die Stadt entgegen, dass maßgebliche Zusagen für die Mitarbeiter erreicht worden seien. So würden etwa betriebsbedingte Kündigungen für mindestens fünf Jahre ausgeschlossen. "Auch für die Beschäftigten ist schwarz auf weiß festgehalten, dass die bestehende Mitbestimmung erhalten bleibt", hieß es.