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Anwendungsbereich und Ausnahmen: Mindestlohn im KEP-Bereich

18.09.2014 00:00 Uhr
Anwendungsbereich und Ausnahmen: Mindestlohn im KEP-Bereich

BdKEP entwickelt Zertifizierung zur Unternehmerauswahl: Das Mindestlohngesetz legt ab 1.Januar 2015 einen Anspruch von Arbeitnehmern auf Zahlung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro/ Zeitstunde (Arbeitnehmerbrutto) fest. Der Anspruch kann nicht durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herabgesetzt werden. Die Möglichkeit zur Anrechnung von Arbeitgeberleistungen ist noch unklar. Sie wird sich wahrscheinlich an der Rechtsprechung zum Arbeitnehmerentsendegesetz orientieren.

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