Berlin. Gegen Unternehmen des Speditions-, Transport-, Logistik- und Postgewerbes werden immer mehr Strafverfahren wegen Verstößen gegen gesetzliche Regelungen eingeleitet. Dabei geht es etwa um Leiharbeit und Mindestlohn. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag) berichtete zuvor darüber.
Demnach ist die Zahl der Strafverfahren gegen Unternehmen des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes von 711 im Jahr 2011 auf 3083 im Jahr 2018 gestiegen. Die Summe aller Geldstrafen stieg von rund 50. 000 auf 1,6 Millionen - meist verhängt wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und Betrugs.
Linke fordert mehr Kontrollen
Vorangegangen waren Betriebsprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, die unter anderem Verstöße gegen Arbeitnehmerentsende- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kontrolliert. Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 ist die Behörde auch für dessen Kontrolle zuständig. Die Zahl der Überprüfungen schwankte in den vergangenen Jahren zwischen rund 3400 und 6800.
Linken-Arbeitsmarktexperte Pascal Meiser, der die Anfrage gestellt hatte, forderte mehr Kontrollen. „Die Zahlen zeichnen ein trauriges Bild von den Schattenseiten des Transport- und Logistiksektors. Die boomende Paketbranche bildet hier nur die Spitze des Eisberges“, sagte er dem RND. (dpa/sn)
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