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Mecklenburg-Vorpommern hebt Lkw-Sonntagsfahrverbot auf

19.03.2020 15:31 Uhr
Christian Pegel
Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Pegel hat das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aufgehoben
© Foto: Jens Büttner/dpa/picture-alliance

Normalerweise dürfen Lkw an Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Um den Warenverkehr und damit die Versorgung der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen, wird dies nun in Mecklenburg-Vorpommern geändert.

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Schwerin. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw wird in Mecklenburg-Vorpommern angesichts der Coronakrise ab sofort bis zum 30. Juni aufgehoben. „Mit dieser Ausweitung der Möglichkeit, auch an Sonn- und Feiertagen jegliche Waren und Güter zu transportieren, tragen wir dazu bei, dass diese für die Bevölkerung und die Wirtschaft verfügbar bleiben“, sagte Verkehrsminister Christian Pegel (SPD) in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung in Schwerin.

Das Fahrverbot werde auf allen Straßen im Nordosten aufgehoben. „Damit erweitern wir unsere erste Verfügung der vergangenen Woche, die zunächst nur für Lebensmittel, Hygiene- und medizinische Produkte galt, die im Einzelhandel aufgrund der Corona-Krise untypisch stark nachgefragt werden, auf alle Waren“, sagte Pegel weiter. Es müsse sichergestellt werden, dass alle benötigten Waren und Güter schnell und sicher an ihre Bestimmungsorte kommen könnten. Dies würde auf diese Weise sichergestellt.

Das Aussetzen des Sonntagsfahrverbots sei kein Dauerzustand, sondern bewusst zeitlich befristet. Sollte bei Beförderungen über die Landesgrenze hinaus eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein, müsse diese eingeholt werden, hieß es weiter. (dpa/ag)

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KOMMENTARE


Bernd Mauersberger

19.03.2020 - 17:05 Uhr

Da werden die Fahrer sicherlich vor Begeisterung an die Decke springen! So etwas entscheiden Leute die ab Freitag Mittag schon vergnügt ins Wochenende starten. Man zeige mir diejenigen LKW-Fahrer die am Ende der Woche noch Platz auf ihrer Fahrerkarte haben, sprich noch weiter fahren können. Diese dürfte es wohl kaum geben ohne, dass sie gegen Sozialvorschriften verstoßen müssen.


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