Die Zone B (entspricht in etwa dem kompletten Stadtbereich Mailand) ist für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwölf Tonnen (Kategorie N3) dann nur noch befahrbar, wenn diese mit einem Tote-Winkel-Assistenten (BSM) ausgestattet sind. Außerdem sind gut sichtbare Aufkleber mit Tote-Winkel-Warnhinweis erforderlich.
Fahrzeuge, die nicht entsprechend ausgestattet sind und der Kategorie N3 entsprechen, dürfen den Stadtbereich von Mailand wochentags (von montags bis freitags) in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 19.30 Uhr nicht mehr befahren. Wie die Stadt Mailand mitteilte, gibt es eine Ausnahme für Fahrzeuge, bei denen die nachträgliche Installation eines Tote-Winkel-Assistenten technisch nicht möglich ist. Für sie ist das Fahrverbot unter Vorlage eines bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossenen Kaufvertrages ausgesetzt.
BSM auch für Lkw ab 3,5 Tonnen
Ab Oktober 2024 wird der Tote-Winkel-Assistent im gleichen Zeitraum und für die Zone B dann auch für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen erforderlich (Kategorie N2). Eine Aussetzung des Fahrverbots aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen ist nur möglich, sofern ein bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossener Kaufvertrag vorgelegt werden kann. Die Anbringung eines Aufklebers, der Verkehrsteilnehmer vor dem toten Winkel warnt, bleibt auch in diesen Fällen erforderlich.
Mehrere italienische Transportverbände haben sich bereits gegen die Änderungen ausgesprochen. Mailand, so heißt es etwa von Seiten des Verbandes Anita, sei ein Logistikpol von entscheidender Bedeutung für den Sektor und die nationale Wirtschaft. Der Verband zeigte sich über die Beschränkungen für den Güterverkehr im Stadtbereich besorgt – insbesondere auch, weil die erforderliche technische Ausrüstung nicht für jedes Fahrzeug verfügbar sei. Somit seien erhebliche negative Auswirkungen auf Logistik- und Transportunternehmen zu befürchten.