Lohnt sich aktuell der Rechtsweg?
Nachdem der EuGH klargestellt hat, dass Deutschland die Lkw-Maut jahrelang falsch berechnet hat, wollen viele Unternehmen ihr Geld zurückfordern. Sie sollten dabei drei Punkte bedenken.
Die Zeit für Unternehmen, die möglicherweise zu viel gezahlte Lkw-Maut zurückfordern wollen, läuft: Vor Weihnachten wiesen einige Anwälte darauf hin, dass zum Jahreswechsel Ansprüche auf eine Erstattung der Straßennutzungsgebühr aus 2017 verjährt seien, die sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. Oktober 2020 ergeben könnten. Der EuGH hatte anlässlich einer Klage der polnischen Spedition Abtrans am Oberverwaltungsgericht (OVG) von NRW klargestellt, dass die Bundesregierung die Lkw-Maut in der Vergangenheit falsch berechnet hat. Die Kosten für die Verkehrspolizei dürften bei der Erhebung nicht mit einkalkuliert werden.
Aktuell spekulieren Tausende Lkw-Maut-Zahler, dass sie Geld wiederbekommen.
Möglich sein soll das noch für die Jahre ab 2018. Doch lohnt sich der Rechtsweg in der Angelegenheit wirklich? Wir machen den Faktencheck und zeigen drei Knackpunkte auf…