Fulda. Die VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) definiert in einer neuen Richtlinie verbindliche Mindestwerte für die Qualität von Antirutschmatten. Ab sofort dürfen nur noch Antirutschmatten eingesetzt werden, die über eine bestimmte Reißdehnung und Zugfestigkeit verfügen. Diese Vorschriften sind vor allem bei Unfällen mit Personenschäden relevant und können strafrechtliche Folgen für die Verantwortlichen der Ladungssicherung nach sich ziehen. Details stehen im jetzt erschienenen "Blatt 15" der VDI-Richtlinie 2700. Dies teilte der Antirutschmatten-Hersteller Marotech kürzlich mit. Zum Sicherstellen einer ausreichenden Qualität müssten Antirutschmatten über eine Zugfestigkeit (SM) von mindestens 0,6 Newton pro Quadratmillimeter (N/mm²) verfügen. Die Reißdehnung müsse mindestens 60 Prozent betragen. „Damit dürfen Bautenschutzmatten nicht mehr als Antirutschmatte eingesetzt werden“, so Marotech. Die neue Richtlinie zu den rutschhemmenden Materialien VDI 2700, Blatt 15 schaffe eine objektive Basis zum Prüfen der eingesetzten Hilfsmittel für die Ladungssicherung, die im Schadensfall auch von den Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden könne, so der Fuldaer Hersteller weiter. Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) haben zwar keine Gesetzeskraft. Sie gelten als so genannte „Regeln der Technik“. Bei Kontrollen und Unfällen werden sie oftmals von der Polizei zum Beurteilen der vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen herangezogen. Sie dienen zugleich als Bemessungsgrundlage für Ordnungswidrigkeiten gemäß § 22 Absatz 1 StVO. (ak)
Ladungssicherung: Neue Vorschriften für Antirutschmatten
Die neue Richtlinie "Rutschhemmende Materialien" VDI 2700 Blatt 15 ist jetzt verbindlich. Sie schreibt Mindestwerte für Zugfestigkeit und Reißdehnung vor