Aufatmen bei Transportunternehmen und Logistikverbänden in Italien, die sich erfolgreich gegen die obligatorische Verwendung von Tote-Winkel-Assistenten (BSM) in Mailand aufgelehnt haben. Das Regionale Verwaltungsgericht der Lombardei hat einen entsprechenden Beschluss des Mailänder Bürgermeisters aufgehoben. Hintergrund: Bürgermeister Giuseppe Sala hatte vorgeschrieben, dass im Stadtzentrum von Mailand alle Lkw ab Anfang Oktober über Sensoren zur Erkennung von Hindernissen im toten Winkel verfügen müssten.
Die Stadt Mailand hätte dabei aber, so der Hintergrund der Klage, ihre Befugnisse überschritten und rechtswidrig gehandelt. Einerseits fiele die Verabschiedung derartiger Beschlüsse zur Unfallverhütung in den Kompetenzbereich staatlicher Stellen, andererseits habe die Stadtverwaltung sogar die Ausstattung von Lkw mit Gerätschaften vorgeschrieben, die eine Zulassung und Registrierung erforderten.
Die Verbände sahen in der Entscheidung zudem eine Diskriminierung, da sie ausschließlich für italienische Logistikunternehmen vorgesehen war. Sie hatten außerdem bemängelt, dass von der Beschlussfassung im Juli 2023 bis zur Einführung der Maßnahme im Oktober 2023 kein ausreichend großes Zeitfenster existierte, um mit den betroffenen Logistikverbänden in Dialog zu treten.
Mit der Entscheidung des Regionalen Verwaltungsgerichtes der Lombardei wurde aber die vom Mailänder Bürgermeister Giuseppe Sala verabschiedete Maßnahme aufgehoben. Spezielle Tote-Winkel-Assistenten im Stadtzentrum von Mailand (Zonen B und C) sind somit nicht erforderlich.