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Hamburg: Hafenterminal als kritische Infrastruktur registriert

12.04.2023 14:14 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Das Terminal Tollerort soll als kritische Infrastruktur und damit als besonders schützenswert eingestuft worden sein
© Foto: Robert Grahn/Euroluftbild.de/dpa/picture-alliance

Das Hamburger Hafenterminal Tollerort, an dem sich der chinesische Staatskonzern Cosco beteiligen will, wurde als kritische Infrastruktur registriert. Welche Auswirkungen dies auf eine Beteiligung hat, ist noch unklar.

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Der geplante Einstieg des chinesischen Staatskonzerns Cosco bei einem Hamburger Container-Terminal könnte noch einmal überprüft werden. Für das Terminal Tollerort (CTT) gebe es inzwischen eine Registrierung als kritische Infrastruktur, sagte eine Sprecherin der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) am Mittwoch, 1. April, in Hamburg. Aus Sicht des Unternehmens bedeute die Registrierung jedoch keine wesentliche Änderung für die HHLA.

„Denn der HHLA-Konzern ist bereits seit 2018 als kritische Infrastruktur eingestuft und hat sich entsprechend aufgestellt. Die damit einhergehenden Pflichten zur Sicherheit der IT-Infrastruktur erfüllt das Unternehmen bereits seitdem vollumfänglich“, fügte die Sprecherin hinzu.

Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ nach einer gemeinsamen Recherche mit NDR und WDR berichtet, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe das Terminal Tollerort mittlerweile als kritische Infrastruktur und damit als besonders schützenswert eingestuft. Dies könne die chinesische Beteiligung noch einmal infrage stellen.

Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium

Ob das tatsächlich so ist, blieb zunächst unklar. Eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte am Mittwoch in Berlin, da sich die Voraussetzungen geändert hätten, prüfe das Ministerium die Auswirkungen auf den Sachverhalt. Das BSI und das Bundesinnenministerium wollten sich auf Anfrage nicht äußern.

Cosco wollte ursprünglich 35 Prozent der Betriebsgesellschaft der Container Terminal Tollerort GmbH übernehmen und das Terminal im Gegenzug zum bevorzugten Umschlagplatz in Europa aufwerten. In der Bundesregierung war jedoch ein heftiger politischer Streit entbrannt über die Frage, ob eine chinesische Beteiligung zugelassen werden soll. Das Kabinett beschloss im vergangenen Oktober eine sogenannte Teiluntersagung, die nur einen Anteilserwerb von Cosco unter 25 Prozent zulässt. Ein weitergehender Erwerb oberhalb dieses Schwellenwerts wurde untersagt.

Der operative Betrieb des Terminals, sämtliche Kundenbeziehungen und auch die IT-Systeme werden nach Unternehmensangaben zentral durch den HHLA-Konzern gesteuert. Das CTT sei in dem Sinne als Betriebsgesellschaft ein Anwender der HHLA konzerneigenen IT, hieß es. „Cosco Shipping Ports Limited (CSPL) würde hier dementsprechend keinen Zugriff und keine Entscheidungsrechte erlangen - ebenso wenig wie in Bezug auf Grund und Boden des Terminals“, sagte die Sprecherin.

Kein Automatismus durch neue Einstufung

Die korrigierte Einstufung bedeutet nach dem Medienbericht nicht, dass das Geschäft nun automatisch untersagt wird. Nach der Außenwirtschaftsverordnung gibt die Einstufung als kritische Infrastruktur dem Bundeswirtschaftsministerium bei einer Investitionsprüfung mehr Möglichkeiten, eine Übernahme durch Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten zu untersagen.

Darüber, was zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählt, entscheidet das Bundesinnenministerium. Die Frage, ob eine Investition von Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten in bestimmte Einrichtungen genehmigt wird oder nicht, wird dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt. Voraussichtlich noch vor dem Herbst soll das Kabinett für einen besseren Schutz der kritischen Infrastruktur ein „Kritis-Dachgesetz“ beschließen.

Anlässlich der korrigierten Einordnung des HHLA-Terminals Tollerort erklärt Michael Kruse, Berichterstatter für Häfen der FDP-Bundestagsfraktion und Hamburger Bundestagsabgeordneter, dies mache „eine erneute Überprüfung der chinesischen Staatsbeteiligung unausweichlich“. Die Fehler vergangener Regierungen zur Beteiligung nichtdemokratischer Staaten an kritischer Infrastruktur in Deutschland dürften sich nicht wiederholen, so Kruse. „Deshalb darf die Beteiligung an dem Terminal nicht vollzogen werden, nur weil die Einordnung als kritische Infrastruktur jetzt erst erfolgt ist.“ (tb/dpa)

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