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Güterbahnen drängen auf Anpassung der Lkw-Maut

18.11.2020 13:49 Uhr
Güterbahnen drängen auf Anpassung der Lkw-Maut
Deutschland muss künftig die Mautsätze anders kalkulieren
© Foto: Jens Büttner/dpa/picture-alliance

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof muss Deutschland die Mautsätze künftig anders kalkulieren. Das soll nach den Vorstellungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen möglichst rasch passieren.

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Berlin. Die Güterbahnen im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben gefordert, dass so schnell wie möglich die tatsächlichen Lkw-Wegekosten vollumfänglich berücksichtigt werden müssen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof, wonach Deutschland die Mautsätze künftig anders kalkulieren muss. Hierzu bedürfe es den Güterbahnen zufolge sowohl seitens des Bundes, in Bezug auf die Mautregelungen, als auch seitens der EU, mit Blick auf Eurovignetten-Richtlinie, kraftvolle Weichenstellungen. VDV-Vizepräsident Joachim Berends dazu: „Der Lkw-Verkehr verursacht enorme volkswirtschaftliche Kosten, die bislang fast gar nicht von der Lkw-Maut berücksichtigt werden. Hier liegt der Schlüssel für faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber den klimafreundlichen Güterbahnen. Auf diese Weise wäre bis 2030 ein Marktanteil von 25 Prozent ist bei den Güterbahnen möglich – das entspricht, eingedenk des prognostizierten Marktwachstums, einem Verkehrsleistungszuwachs von knapp 60 Prozent. Das ist die Voraussetzung, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung und die dafür notwendige Verkehrswende zu erreichen.“

„Mit Blick auf Brüssel würde ich mir mehr Tempo bei der Novelle der EU-Wegekostenrichtlinie wünschen, seit drei Jahren wird hier beraten. Wir können uns das als Branche buchstäblich nicht leisten“, so Berends.

Eurovignetten-Richtlinie und Verursacherprinzip

Bei der Überarbeitung der auch nach der „Eurovignette“ benannten Richtlinie 1999/62/EG, die auch Wegekostenrichtlinie heißt, wird gerungen, ob und inwiefern die externen Kosten des Verkehrs im Einklang mit dem Verursacherprinzip zu bringen sind und zukünftig in die Mautgebühren einberechnet werden können. Berends: „Bislang ist diese Internalisierung externer Kosten praktisch nicht erlaubt. Die Zeit drängt: Ohne eine Änderung der Richtlinie kann die Bundesregierung die geplante CO2-Differenzierung bei der Lkw-Maut nicht umsetzen.“

Deutsche Ratspräsidentschaft soll Beratungen beschleunigen

Das Europäische Parlament hatte bereits 2018 zum Kommissionsvorschlag Position bezogen, eine Einigung im Rat der EU steht dem VDV zufolge allerdings weiterhin aus. Jetzt liege es an der deutschen Ratspräsidentschaft, die Beratungen zu beschleunigen, damit endlich ein allgemeiner Ansatz gefunden und die Trilogverhandlungen aufgenommen werden können. „Bei der Eurovignetten-Richtlinie brauchen wir eine schnelle Einigung und vor allem eine kohärente Umsetzung des Verursacherprinzips, um die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene zu fördern“, sagt Berends. (ja)

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