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Grüne: Kritik an Planklarstellung am Frankfurter Flughafen

03.05.2012 15:51 Uhr
Grüne: Kritik an Planklarstellung am Frankfurter Flughafen
Al-Wazir, Landesvorsitzender der hessischen Grünen, fordert ein Planergänzungsverfahren zum Nachtflugverbot in Frankfurt/Main
© Foto: dapd/Mario Vedder

Die Grünen in Hessen lehnen die Planklarstellung am Frankfurter Flughafen ab. Das hessische Verkehrsministerium hält weiterhin am Nachtflugverbot fest

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Wiesbaden. Die hessischen Grünen kritisieren die von Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) anvisierte „Planklarstellung“ zum Frankfurter Flughafen. „Wir haben die Befürchtung, dass das, was jetzt kommen soll, das Gegenteil von Rechtssicherheit ist“, sagte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Tarek Al-Wazir am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden. Geboten sei ein Planergänzungsverfahren, um vor dem Festlegen eines Nachtflugverbots alle Beteiligten noch einmal anzuhören, argumentierte auch der von den Grünen beauftragte Rechtsgutachter Klaus-Martin Groth.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Frankfurter Flughafens will Posch als Planklarstellung statt der ursprünglich geplanten 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr nun null Flüge festschreiben. Dies kann nach Ansicht des Ministers ohne aufwendiges Verfahren in den wenigen Wochen bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt Ende Mai geschehen.

Es gebe zwar den Begriff der Planklarstellung, sagte Groth. Dieser sei aber nur dafür gedacht, unklare oder missverständliche Festlegungen in einem Planfeststellungsbeschluss klarzustellen. Die Ausbaugenehmigung für den Flughafen Frankfurt sei eindeutig. „Hier ist nichts klarzustellen.“ Nötig sei ein Planergänzungsverfahren, in dem beispielsweise die Lufthansa gehört werden müsse, die weiter einen Nachtflugbedarf anmeldet. Es gehe um eine umfassende Abwägung.

Hessisches Verkehrsministerium weist Kritik zurück

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wies die Kritik der Grünen am Donnerstag in einer Pressemitteilung zurück. Es halte an einer schnellen und verbindlichen Umsetzung des Nachtflugverbotes fest. Das beabsichtigte Vorgehen zur Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts im Wege der Plananpassung sei rechtmäßig und rechtssicher, hieß es in der Mitteilung. Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits im Tenor des Urteils so eindeutige Aussagen getroffen, dass kein Spielraum für anderweitige Festlegungen und keine Grundlage für eine erneute umfängliche Anhörung bestehe.

Das Hessische Verkehrsministerium kündigte an deshalb festzuschreiben, dass es am Frankfurter Flughafen von 23 bis 5 Uhr keine geplanten Flugbewegungen geben wird. In den Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr soll es laut Ministerium im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 133 Flugbewegungen pro Nacht geben. Damit werde das Urteil befolgt und das Mediationsergebnis schnellstmöglich dauerhaft und rechtssicher umgesetzt. Klagen der Luftverkehrsgesellschaften dagegen seien demnach ohne Aussicht auf Erfolg, da diesen Unternehmen kein Anspruch auf Zulassung von Nachtflügen zustünde. (dpa/bw)

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