London. Die britische Maritime Coastguard Agency (MCA) hat ein Konsultationspapier für die Einführung der überarbeiteten Bestimmungen der International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) VI Chapter 2 herausgegeben. Diese fordert die Überprüfung des Nettogewichts von beladenen Containern ab dem 1. Juli 2016. Der Fragebogen richtet sich an Verlader, Reeder, Umschlagunternehmen, Spediteure und andere an der Transportkette beteiligte Parteien.
In einem Newsletter der British International Freight Association (BIFA) hebt die BIFA zwei Fragen in dem Befragungsdokument der Küstenwache noch einmal besonders hervor:
In einer Frage geht es um die Methodik zur Gewichtsüberprüfung: Die Küstenwache will wissen, wie viele Unternehmen sich um die Nutzung der so genannten „zweiten Methode“ zur Überprüfung des Gewichts von beladenen Containern bewerben, um künftig zur Nutzung dieses Vorgehens zugelassen zu sein. Die Frage zielt auf die laut SOLAS zugelassenen Methode bei der alle Einzelgewichte der Verpackungen und Frachtartikel sowie Paletten, Pack- und Sicherungsmaterialien zum Leergewicht des Container nach einer durch die MCA bzw. autorisierten Behörde zugelassenen Vorgehensweise addiert werden. Bei dieser Methode wird also nicht der beladene Container als Ganzes gewogen sondern das Gesamtgewicht rechnerisch ermittelt.
Außerdem will die Küstenwache wissen, ob zwei Jahre für die Validierung der Nutzung von Methode 2 ausreichend erachtet werden. Der Befragungszeitraum läuft vom 2. bis zum 31. März. Das Konsultationsdokument kann auf der Webseite der BIFA unter heruntergeladen werden. (rup)