Köln. Unternehmen können ab Montag, 4. Mai 2020 um 9.00 Uhr wieder staatliche Fördermittel für die freiwillige Ausrüstung von leichteren Lastwagen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS) beantragen. Daran hat das Bundesverkehrsministerium in einer Twitter-Meldung erinnert. Interessierte Eigentümer und Halter, Leasingnehmer und Mieter von in Deutschland zugelassenen Lkw unter 7,5 Tonnen können sie dort vorab schon herunterladen und ausfüllen. Anträge können bis zum 15. Oktober 2020 gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
Die Zuwendung des BAG müssen Unternehmen nicht zurückzahlen. Der Zuschuss beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1500 Euro je Einzelmaßnahme. Damit es Geld vom Staat gibt, müssen die technischen Anforderungen des Bundesverkehrsministeriums an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen erfüllt sein. Das ist der Fall, wenn das Kraftfahrtbundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis dafür erteilt hat. Eine Übersicht der aktuellen Typengenehmigungen am Markt hat das KBA auf seiner Internetseite erstellt.
Lkw ab 7,5 Tonnen laufen über das De-Minimis-Förderprogramm
Die Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zu 2019 in einigen Punkten geändert: 2020 wird die Ausrüstung- und Nachrüstung von mautpflichtigen Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen mit Abbiegeassistenzsystemen über das De-Minimis-Programm in der Maßnahmenkategorie 1.3 bezuschusst. Für nicht mautpflichtige Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen erfolgt die Förderung laut dem BAG weiterhin über das Förderprogramm AAS. Abbiegeassistenzsysteme für nach dem 1. Juli 2019 neu zugelassene Lang-Lkw sind ab dieser Förderperiode nicht mehr förderfähig. (ag)