Berlin. Die geplante Fernstraßengesellschaft des Bundes soll ab 2021 für ein Netz aus den Autobahnen und großen Bundesstraßen zuständig sein. Konkret geht es um „autobahnähnliche Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortslagen mit unmittelbarer Anbindung an Bundesautobahnen”. Das sieht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine von den beteiligten Bundesministerien abgestimmte Formulierung für die vorgesehene Grundgesetzänderung vor. Die übrigen Bundesstraßen sollen die Länder wie bisher im Bundesauftrag verwalten - es sei denn, sie beantragen dafür ein Management durch den Bund.
Aktiv werden soll die neue Gesellschaft spätestens zum 1. Januar 2021, wie aus dem Entwurf außerdem hervorgeht. Für die weitreichende Umorganisation gilt eine längere Übergangszeit als nötig. Gegründet werden soll die neue Gesellschaft als GmbH, wie auch die „Süddeutsche Zeitung” (Freitag) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums berichtet.
Bauen, Planen und Betrieb der Fernstraßen sollen künftig weitgehend beim Bund gebündelt werden, um mehr Effizienz ins System zu bringen. Bisher sind die Zuständigkeiten zersplittert: Der Bund gibt das Geld und setzt Prioritäten, die Länder kümmern sich ums Planen und Bauen.
13.000 Kilometer Autobahnen in kompletter Bundeszuständigkeit
Den Plänen für das Netz der Gesellschaft zufolge soll ein eher kleiner, aber bedeutender Teil aller Fernstraßen in die komplette Bundeszuständigkeit kommen. Dies sind die knapp 13.000 Kilometer langen Autobahnen und voraussichtlich rund 1300 Kilometer größere Bundesstraßen, die meist zwei Fahrspuren je Richtung haben. Insgesamt gibt es 39.000 Kilometer Bundesstraße.
SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte der dpa: „Sinnvoll wäre es, wenn die Gesellschaft für alle Bundesfernstraßen zuständig wäre.” Dafür gebe es wohl leider keine Mehrheit. „Daher könnte eine Konzentration auf die Bundesautobahnen und vierspurige Bundesstraßen ein möglicher Kompromiss sein.”
Eine umstrittene Teilprivatisierung der Gesellschaft ist bereits vom Tisch. Im Grundgesetz verankert werden soll nach einer Verständigung von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) der Satz: „Die Gesellschaft steht im vollständigen Eigentum des Bundes.” Schäuble hatte sich ursprünglich dafür eingesetzt, sie für eine Minderheitsbeteiligung privater Investoren offen zu halten. Die Straßen selbst sollen ohnehin im Staatsbesitz bleiben.
Opposition warnt vor Privatisierung
Die Opposition warnt dennoch vor einer Privatisierung. Auch ohne direkte Beteiligung an der Gesellschaft könne die Straße zum Anlageobjekt für Versicherungen werden, sagte Linke-Verkehrsexperte Herbert Behrens der dpa. Er verwies etwa auf „überteuerte Anleihen” oder Privatfinanzierungen großer Bauprojekte. „Ist diese Büchse der Pandora erst mal offen, kriegt man sie kaum wieder geschlossen.”
Die Länder hatten eine stärkere Zentralisierung Mitte Oktober im Zuge der Gesamt-Einigung über die künftigen Finanzbeziehungen mit dem Bund akzeptiert. Über die genaue Ausgestaltung wird noch verhandelt. Für die Grundgesetzänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Angestrebt wird, den Entwurf Anfang Dezember im Bundeskabinett zu beschließen. Ziel ist eine Verabschiedung des Pakets vor der Bundestagswahl 2017. (dpa)