Luxemburg. Frankreich hat einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge jahrelang systematisch gegen EU-Vorgaben für saubere Luft verstoßen. Das Land habe keine wirksamen Maßnahmen umgesetzt, um den Zeitraum, in dem die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in zwölf Ballungsgebieten überschritten wurden, so kurz wie möglich zu halten, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag, 24. Oktober (Rechtssache C-636/18).
Die EU-Kommission hatte wegen erhöhter NO2-Werte in den betroffenen Gebieten – darunter Paris, Marseille und Straßburg – Klage gegen Frankreich erhoben. Die erlaubten Grenzwerte seien dort seit Januar 2010 systematisch und anhaltend überschritten worden, befanden die obersten EU-Richter nun weiter.
Frankreich muss Vorgaben rasch umsetzen
Den Einwand Frankreichs, strukturelle Probleme bei der Umsetzung der EU-Vorgaben zu berücksichtigen, ließ der EuGH nicht gelten. Bei Verstößen gegen EU-Recht sei es unerheblich, ob diese auf Vorsatz, Fahrlässigkeit oder technischen Schwierigkeiten beruhten. Frankreich muss die Vorgaben nun so rasch wie möglich umsetzen. Tut es das nicht, kann die EU-Kommission erneut klagen und hohe Geldstrafen fordern.
Deutschland hat wegen des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid ebenfalls Ärger. Dem Umweltbundesamt zufolge wurde 2018 in 57 Städten gegen den Grenzwert verstoßen. Die EU-Kommission hatte im Mai 2018 angekündigt, die Bundesrepublik wegen überhöhter Werte vor dem EuGH zu verklagen. Die Klage ging letztlich im Oktober 2018 in Luxemburg ein, ein Prozesstermin steht noch nicht fest. (dpa)