Das Europäische Parlament hat grünes Licht für die Abkommen der EU mit der Ukraine beziehungsweise der Republik Moldau zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs gegeben. Das teilte die EU-Institution am 10. November mit.
Die beiden neuen Abkommen zum Straßengüterverkehr sind Teil der Reaktion der EU auf die Störungen im Verkehrssektor der Ukraine und der Republik Moldau, die durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine verursacht wurden. Da der ukrainische Luftraum für den zivilen Verkehr gesperrt und die Ausfuhr auf dem Seeweg stark eingeschränkt wurde, muss die Ukraine alternative Straßenverkehrsstrecken finden, um ihre Getreidebestände, Kraftstoff, Lebensmittel und sonstige relevante Waren auszuführen. Die Republik Moldau sei ebenso betroffen und benötige alternative Transitrouten durch die EU sowie Unterstützung bei der Durchfuhr ukrainischer Waren durch ihr Gebiet, informierte das EU-Parlament.
Anerkennung von ukrainischen Führerscheinen
Die Abkommen werden demnach die bestehenden bilateralen Verkehrsabkommen mit den EU-Mitgliedstaaten ersetzen. Sie sollen vorübergehend den Straßengüterverkehr erleichtern, indem sie ukrainischen, moldauischen und EU-Verkehrsunternehmen den Transit durch und den Verkehr zwischen den Gebieten der jeweils anderen Länder ermöglichen, ohne dass entsprechende Genehmigungen erforderlich sind. Darüber hinaus ermögliche das Abkommen zwischen der EU und der Ukraine ukrainischen Fahrerinnen und Fahrern, ihre bestehenden ukrainischen Führerscheine und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in der EU weiter zu verwenden, ohne im Besitz einer internationalen Fahrerlaubnis sein zu müssen.
„Dank dieser Abkommen können wir den Umfang der Exporte und Importe auf der Straße erhöhen, ohne dass es zu Engpässen bei den Grenzübergängen kommt. Dies verringert nicht nur das Risiko einer weltweiten Nahrungsmittelkrise, sondern ist auch ein Schritt zum weiteren Ausbau der Verkehrsbeziehungen zwischen der EU und diesen Ländern“, kommentierte der Berichterstatter des EU-Parlaments Marian-Jean Marinescu (EVP) den Beschluss.
Beide Abkommen sind bereits seit dem 29. Juni 2022 vorläufig in Kraft. Nachdem das EU-Parlament grünes Licht gegeben hat, müssen die Abkommen nun auch vom EU-Rat formell genehmigt werden. (sn)