Leipzig/Hamburg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird Ende des Jahres erneut über die Elbvertiefung verhandeln. Als Termine für die mündliche Verhandlung seien der 19., 20. und 21. Dezember festgelegt worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Wann ein Urteil fällt, ist offen. Ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird jeweils am Ende der mündlichen Verhandlung festgelegt. Gegen die Ausbaggerung der Elbe haben die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu geklagt (Aktenzeichen: BVerwG 7 A 2.15). Hamburg will die Elbe vertiefen, damit der Hafen auch für Container-Riesen erreichbar wird.
Das Bundesgericht hatte bereits 2014 über die Klagen verhandelt, eine Entscheidung jedoch vertagt. Die Leipziger Richter wollten abwarten, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) offene Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie beantwortet. Das hat der EuGH im Sommer 2015 gemacht. Außerdem haben die Hamburger Behörden inzwischen ihre Planungen zur Elbvertiefung ergänzt. Der Hamburger Wirtschaftssenator begrüßte die Terminierung und hofft nun auf eine schnelle Entscheidung. (dpa/ag)