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DSLV sieht Urteil zu Tarifeinheitsgesetz kritisch

12.07.2017 17:32 Uhr
DSLV sieht Urteil zu Tarifeinheitsgesetz kritisch
DSLV-Hauptgeschäftsführer fordert eine weitergehende Anpassung des Tarifeinheitsgesetzes im Sinne der Arbeitgeber
© Foto: VerkehrsRundschau/Sepp Spiegl

Nachdem Bundesrichter entschieden haben, dass das Tarifeinheitsgesetz verfassungsmäßig ist, sieht der Deutsche Speditions- und Logistikverband die Gefahr einer Gewerkschaftskonkurrenz.

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Berlin. Mit seiner gestrigen Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den erforderlichen Interessenausgleich zwischen zwei oder mehr Gewerkschaften in einem Betrieb zwar grundsätzlich präzisiert und gefestigt. Gleichzeitig deckte es in seiner Begründung aber einen auch für die Speditions- und Logistikbranche relevanten Punkt auf.

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) wies am Mittwoch per Pressemitteilung darauf hin, dass die Bundesrichter dem Gesetzgeber aufgegeben haben, das Tarifvertragsgesetz bis Ende 2018 insoweit zu ändern, als wesentliche Belange einzelner Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge nicht einseitig zulasten der unterlegenen Gewerkschaft vernachlässigt werden dürfen.

DSLV fürchtet dennoch Tarifkollisionen
Aus Sicht des DSLV ist fraglich, ob die angegriffenen Regelungen geeignet sind, das Ziel zu erreichen, Tarifkollisionen zu vermeiden. „Die Wahrscheinlichkeit, dass der Gesetzgeber heftigere Konkurrenzen und Statuskämpfe in einzelnen Branchen provoziert, erscheint hoch“, teilte die Interessenvertretung mit.

Denn nicht nur Spartengewerkschaften, sondern zunehmend zwei gleichstarke Branchengewerkschaften, auch unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes, werben um Mitarbeiter eines Betriebs. „Der im Tarifeinheitsgesetz verankerte und durch das Gericht bestätigte Mehrheitsgrundsatz heizt den Wettbewerb zwischen diesen Gewerkschaften sogar noch an und konterkariert damit das eigentliche Ziel des Gesetzes“, sagt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster.

Konkurrenzsituation in der Produktionslogistik
In der Produktionslogistik, in deren Rahmen logistische Dienstleistungspakete individuell für Industrieunternehmen konzipiert werden, besteht die Tarifpluralität damit laut dem DSLV faktisch weiter. Hier würden nach wie vor zwei Branchengewerkschaften miteinander konkurrieren. „Dieser Kampf wird dann auf dem Rücken der Unternehmen und der Belegschaft ausgetragen und führt zu einer Störung des Betriebsfriedens“, sagte Huster.

Der DSLV hatte den Gesetzgebungsprozess seinerzeit begleitet und eine ergänzende Regelung formuliert: In den Fällen, so der DSLV, in denen mindestens zwei annähernd gleich große Branchengewerkschaften die tarif- und organisationspolitische Zuständigkeit für einen Betrieb beanspruchen, muss die Arbeitnehmervertretung auf die Gewerkschaft begrenzt werden, die dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des jeweiligen Betriebs am nächsten steht.

Dem Verbandsvorschlag ist der Bundestag damals nicht gefolgt. „Der DSLV fordert den Gesetzgeber deshalb auf, den vom Gericht festgestellten leichten Korrekturbedarf jetzt für eine weitergehende Anpassung des Tarifeinheitsgesetzes zu nutzen“, so Huster abschließend. (ag)

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