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De-Minimis geht in die zweite Verlängerung

30.06.2009 15:46 Uhr
De-Minimis geht in die zweite Verlängerung
Antragsfrist für De-Minimis-Beihilfe soll laut BWVL bis zum 15. Oktober verlängert werden
© Foto: Fotolia.de/Pixel

Laut BWVL sollen die Antragsfristen für die De-Minimis- und Weiterbildungs-Förderprogramme bis Oktober verlängert werden

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Bonn. Wie der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) gemeldet hat, ist eine weitere Verlängerung des De-Minimis-Förderprogrammes vorgesehen. Der in die Verhandlungen involvierte Verband beruft sich auf Aussagen aus dem Verkehrsministerium, wonach „kurz vor Ablauf der verlängerten Antragsfrist am 30. Juni die Mittel aufgrund der vorliegenden Anträge nicht ausgeschöpft sind und ein Mittelvolumen von rund 100 Millionen Euro verbleibe“. Daher plane man, die Antragsfrist bis zum 15. Oktober 2009 zu verlängern. Um durch diese Maßnahme keine weitere Verzögerungen bei der Bescheidung von bereits gestellten Anträgen zu erzeugen, sollen laut BWVL „alle bis zum 30. Juni beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) fristgemäß eingegangenen Anträge bei Vorliegen der Voraussetzungen positiv beschieden werden.“ Diese erhalten dann das in den Richtlinien vorgesehene individuelle Fördermittelvolumen. Die Neuregelung betreffe sowohl die De Minimis- als auch die Aus- und Weiterbildungsförderanträge. Für alle weiteren Anträge, die nach der Frist am 30. Juni bis zum 15. Oktober beim BAG eingehen, soll das „Windhundverfahren“ angewandt werden. Dass heißt, die Anträge werden bis zur Verfügbarkeit der Mittel bewilligt. Von der zweiten Fristverlängerung ausgenommen sind Anträge für Ausbildungsmaßnahmen. Dieser Fördertopf sei bereits ausgeschöpft. Das BAG wollte die Neureglung gegenüber der VerkehrsRundschau noch nicht offiziell bestätigen, so lange die Gesetzesänderung nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. (rs)

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