Frankfurt/Main. DB Schenker setzt vorübergehend Landtransporte von Kontintaleuropa in das Vereinigte Königreich aus. Das bestätigt ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage gegenüber der VerkehrsRundschau. Bereits aufgegebene Sendungen würden jedoch weiterhin so schnell wie möglich ausgeliefert, betont er.
Als Grund für die Aussetzung nennt er erhebliche Probleme bei der Bewältigung der seit dem Brexit anfallenden Zollformalitäten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und UK. „Lediglich rund zehn Prozent der bei DB Schenker beauftragten Sendungen sind mit vollständigen und korrekten Papieren versehen“, so der Unternehmenssprecher. „Bei einem Großteil der Sendungen liegen dagegen Mängel bei den Dokumenten vor.“
Die Folge sei, dass Schenker-Mitarbeiter, die fallweise unvollständigen oder auch fehlerhaften Dokumente vervollständigen oder aber nachbessern müssen, was den Aufwand in der Operative deutlich erhöhe. Denn jede nicht ordnungsgemäß dokumentierte Sendung verzögere die Auslieferung kompletter Ladungen. Und nicht vollständig deklarierte Sendungen können vor Ort nicht zugestellt werden.
Um das erhöhte Arbeitsaufkommen zu bewältigen, werde DB Schenker in seiner „Brexit Task Force“, die schon seit einem Jahr besteht, nun zusätzliche Kräfte für die nachträgliche Erstellung der Zollpapiere mobilisieren, unterstreicht der Sprecher. Generell sind DB Schenker zufolge aber sowohl der Sender als auch der Empfänger in der Pflicht, dafür konforme Dokumente zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen seit dem Brexit zum Beispiel ein Nachweis über den Ort der Fertigung der versendeten Güter, eine Zollkonforme Rechnung sowie die Zollbevollmächtigung des Frachtunternehmens. Gleichzeitig muss auch der Importeur unter anderem eine Zollvollmacht ausstellen und die erforderlichen zollrelevanten Informationen liefern. Insbesondere bei letzterem empfiehlt DB Schenker einen engen Austausch zwischen Sender und Empfänger.
DB Schenker appelliert an alle Sender und Empfänger im Güterverkehr zwischen EU und UK, die vorhandenen Informationsangebote zu nutzen und im eigenen Interesse die neuen Zollformalitäten sorgfältig einzuhalten. Auch eine Zollbefreiung für viele in der EU gefertigte Waren bedeutet keine Befreiung von der Pflicht zur Vorlage kompletter Zollpapiere.