-- Anzeige --

Corona-Wirtschaftshilfen: BMWK verlängert Frist für Schlussabrechnung

14.08.2023 10:55 Uhr | Lesezeit: 2 min
Ein Taschenrechner liegt auf ein paar Gelscheinen und Münzen
Die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen sind notwendig, um zu überprüfen, ob die beantragten Zuschüsse mit den Geldern übereinstimmen, die den Unternehmen tatsächlich zustehen
© Foto: Thomas Francois/stock.adobe.com

Eigentlich sollte die Frist für die Abrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen am 31. August enden.

-- Anzeige --

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und die Länder haben die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 31. Oktober 2023 verlängert. Ursprünglich war der 31. August als Stichtag angegeben.

Außerdem ist es für Unternehmen, beziehungsweise unter anderem deren Steuerberater möglich, eine Fristverlängerung bis 31. März 2024 zu beantragen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen für den 31. Dezember 2023 würden automatisch auf den 31. März verlängert, wie das Ministerium weiter mitteilt.

Konkret geht es um die Schlussabrechnungen der Pakete 1 und 2. Die Abrechnungen sind gebündelt in den jeweiligen Paketen einzureichen. Das sind für das Paket 1: die Überbrückungshilfe I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe. Das einzureichenden Paket 2 beinhaltet die Überbrückungshilfe III Plus und die Überbrückungshilfe IV. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband hin.

Man habe mit der Fristverlängerung auf die angespannte Arbeitsbelastung und den hohen Fachkräftebedarf unter anderem bei den eingebundenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten reagiert, so das BMWK. Die längeren Fristen sollen diese entlasten und mehr Bearbeitungszeit ermöglichen.

Die Schlussabrechnung sei notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragen Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Das könne je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Weitere Informationen zur Schlussabrechnung finden sich unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Corona

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Teamleiter Lager im Handelslager/ Brennschneidbetrieb (w/m/d)

Salzgitter;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.