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Corona-Mutationsgebiete: Einreiseverbote womöglich schon ab Samstag

29.01.2021 14:52 Uhr
Polizei, Polizisten, Flughafen Hamburg
Möglicherweise schon ab 30. Januar sollen für sogenannte Virusvarianten-Gebiete Einreiseverbote nach Deutschland gelten (Symbolbild)
© Foto: Bodo Marks/dpa/picture alliance

Nach dpa-Informationen soll die Einreise-Sperre für die betroffenen Länder dann voraussichtlich bis 17. Februar gelten. Für den Güterverkehr soll es demnach Ausnahmen geben.

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Berlin. Für Verbreitungsgebiete besonders gefährlicher Varianten des Coronavirus soll möglicherweise schon von diesem Samstag an eine weitgehende Einreisesperre gelten. Das geht aus einem neuen Verordnungsentwurf für ein Beförderungsverbot aus den Mutationsgebieten hervor, mit dem sich am Freitag das Kabinett befasst und der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin ist eine Befristung der Maßnahme bis zum 17. Februar vorgesehen. Ausnahmen sollen für Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie für den Warenverkehr gemacht werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die neuen Einreiseregeln bereits am Donnerstag angekündigt. Nach derzeitigem Stand sollen sie für Großbritannien, Irland, Portugal, Brasilien und Südafrika sowie ab Sonntag auch für Lesotho und Eswatini im südlichen Afrika gelten. Diese Länder sind von der Bundesregierung als sogenannte Virusvarianten-Gebiete eingestuft worden.

Nach dem Entwurf für das Kabinett, an dem noch Änderungen möglich sind, sollen Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen ab Samstag aus den genannten Gebieten keine Personen mehr nach Deutschland befördern dürfen. Ausnahmen werden nicht nur für den Frachtverkehr und die in Deutschland lebenden Menschen gemacht, sondern auch für die Beförderung von medizinischem Personal, Ambulanzflüge, den Transport von Transplantationsorganen und Beförderungen aus dringenden humanitären Gründen gemacht. Auch Transitpassagiere sollen ausgenommen werden, genauso wie Crews von Luftfahrzeugen und Schiffen.

Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte der dpa, dass das Innenministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium „einen Verordnungsentwurf erarbeitet und im Ressortkreis vorabgestimmt“ habe. Dieser Entwurf werde derzeit zur weiteren formellen Beschlussfassung vom Gesundheitsministerium, das hier federführend sei, finalisiert. (dpa/sn)

 

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