Eschborn. Der Smarte Tachograph der kommenden Generation soll die technische Umsetzung wichtiger Richtlinien ermöglichen, die das Mobilitätspaket I festschreibt. Es handelt sich dabei insbesondere um die Kabotage und die Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer im Transportgewerbe. Continental hat jetzt die Arbeit an der zweiten Smart-Tacho-Generation DTCO 4.1 begonnen, mit dem alle neu registrierten Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ab dem 21. August 2023 ausgerüstet sein müssen.
Kommende Tachogeneration erfasst Grenzübertritte
Wichtigste Neuerung: Per Satellitenpositionssystem werden die in den Nutzfahrzeugen verbauten Tachographen künftig auch Grenzübertritte erfassen. „Damit erhält der digitale Tachograph zum ersten Mal in seiner bald hundertjährigen Geschichte eine Kontrollfunktion, die über die Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten hinausgeht“, sagt Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Commercial Vehicle Fleet Services bei Continental.
Darüber hinaus wird beim DTCO 4.1 die bisher optionale ITS-Schnittstelle für den Transfer von Daten verpflichtend. Continental sieht hier viele weitere mögliche Anwendungsfälle wie etwa Microservices, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten die Arbeit erleichtern sollen.
„Wir haben bereits in den vergangenen Monaten umfangreiche Vorarbeiten unternommen – parallel zur Arbeit am aktuellen Upgrade DTCO 4.0e, bei dem wir vor allem das Handling und die Geschwindigkeit verbessert haben“, berichtet Dirk Gandras, für die Tachographen zuständiger Programmleiter im Geschäftssegment Commercial Vehicle Fleet Services bei Continental. „Wir werden alles daransetzen, die oft komplizierten politischen Regelungen in unserem Tachographen so abzubilden, dass er verständlich ist und ohne Sorgen bedient werden kann. Zugleich peilen wir an, die neue Generation ebenso frühzeitig ausliefern zu können wie uns das bei der aktuellen Generation DTCO 4.0 gelungen ist.“