Dortmund. Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) spricht sich gegen eine Ausweitung der Einhaltungs- und Aufzeichnungspflichten der Lenk- und Ruhzeiten auf Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen aus. Entsprechende Vorschläge waren zuvor von der Europäischen Volkspartei, Sozialdemokraten und Grünen gekommen. Vielmehr müsse über sinnvolle Regelungen nachgedacht werden, die nicht für den Fernverkehr und die regionale Zustellung gleich sein müssen, heißt es in einer Mitteilung. "Denn was für den einen aus Sicherheitsaspekten gut und richtig ist, führt bei dem anderen zu einem überflüssigen bürokratischen Aufwand", sagte Verbandsvorsitzende Dagmar Wäscher. Unternehmen und Fahrer in der täglichen regionalen Feinverteilung stellten die Waren überwiegend im Stop-and-Go-Verkehr zu. Daher seien sie mehr mit der Zustellungsprozedur beschäftigt als mit dem Lenken eines Fahrzeugs. Dem gemeinsamen Ziel von Politik und Verband, "mehr Sicherheit" auf den Straßen herzustellen, könne mit einer Erweiterung der Aufzeichnungspflichten also nicht Rechnung getragen werden. Auch die nationale "bürokratische Sonderregelung" für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen stößt beim BVT auf Kritik, da der Aufwand in keinem Verhältnis zum Sicherheitsgewinn stehe. Im Interesse der rund 15.000 Zustellunternehmen mit drei bis 20 Beschäftigten solle sie deshalb ersatzlos gestrichen werden. Darüber hinaus sollten Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht für Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen in der regionalen Feinverteilung ermöglicht werden. (ab)
BVT fordert Liberalisierung der Lenk- und Ruhezeitenregelung
Verband hält Verschärfung der Lenk- und Ruhezeitenregelung für nicht sinnvoll / Sonderregelung für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen sollte gestrichen werden