Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat sechs Klagen gegen den geplanten Bau des Ostseetunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland abgelehnt. Damit kann das umstrittene Milliardenprojekt auch auf deutscher Seite gebaut werden. Der Planfeststellungsbeschluss habe der Überprüfung standgehalten, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier am Dienstag bei der Urteilsbegründung in Leipzig. Gegen das von Dänemark vorangetriebene Milliardenprojekt hatten unter anderem Naturschützer und mehrere Fährunternehmen geklagt (Az.: BVerwG 9 A 7.19 u.a.). Gegner protestierten am Dienstag vor der Urteilsverkündung in Leipzig gegen den Bau des Tunnels. Im September und Oktober hatten die Richter mehrere Klagen verhandelt. Gegner zweifelten die Verkehrsprognosen für den Auto- und Eisenbahntunnel an und rügten, dass Umweltauswirkungen - etwa auf Schweinswale und Riffe - nicht korrekt eingeschätzt worden seien.
Gemeinden verlangen besseren Lärmschutz
Der 18 Kilometer lange Absenktunnel für Autos, Lkw und Züge ist eines der größten Verkehrsvorhaben in Europa. Nach bisheriger Planung sollte der Tunnel voraussichtlich von 2029 an Puttgarden auf Fehmarn und Rødby auf Lolland verbinden. Dänemark wird ihn auf eigene Kosten von geschätzt 7,1 Milliarden Euro planen, bauen und betreiben. Die Bauzeit soll insgesamt sechseinhalb Jahre betragen. In Dänemark besteht seit 2015 Baurecht. Deutschland muss für die Kosten der Straßen- und Schienenanbindung auf schleswig-holsteinischer Seite in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aufkommen. Darin enthalten ist ein Risikopuffer von 1,1 Milliarden Euro. In dem aktuellen Verfahren geht es aber nur um den deutschen Abschnitt des Ostseetunnels. Die deutsche Hinterlandanbindung ist Gegenstand gesonderter Genehmigungsverfahren. Mehrere Gemeinden verlangen einen besseren Lärmschutz. (dpa)