Berlin. Der Bundestag berät am Mittwoch, den 25. August in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zu Staatshilfen für die Opfer des Juli-Hochwassers, das insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen immense Schäden anrichtete. Das geplante Aufbauhilfegesetz sieht nach Angaben des Bundesrats Hilfen von bis zu 30 Milliarden Euro vor. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zukommen und der Wiederherstellung lokaler Infrastruktur dienen.
Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden
Geplant ist zudem, die Insolvenzantragspflicht in den betroffenen Gebieten temporär auszusetzen, sofern die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen beim Pfändungsschutz vor, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen.
Am 10. September 2021 will der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Ziel sei, das geplante Maßnahmenpaket umgehend nach Verabschiedung im Bundestag abschließend zu beraten, teilt die Länderkammer mit. Dies solle noch vor der nächsten regulären Sitzung des Bundesrates, die für den 17. September 2021 terminiert ist, geschehen. (mh)