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Bundesregierung: Bahn soll sich auf Kerngeschäft fokussieren

14.02.2024 16:12 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die Deutsche Bahn soll sich stärker auf ihr Kerngeschäft Schiene fokussieren
© Foto: Deutsche Bahn AG/Claus Weber

Die durch einen Verkauf der Logistiktochter DB Schenker erzielten Erlöse sollen im Konzern bleiben, die Bahn selbst sich stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, so die Bundesregierung.

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Mit dem Verkauf der zur Deutschen Bahn gehörenden Logistiksparte DB Schenker AG verbinde man „die Erwartung, dass sich die DB AG stärker auf ihr Kerngeschäft Schiene fokussieren kann“, erklärte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Mit dieser Erwartung gehe „das Ziel einher, mehr Verkehr auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“.

Die Bundesregierung schreibt weiter, dass mit dem Verkauf von DB Schenker die bisherigen jährlichen Ergebnisbeiträge zwar entfallen würden, allerdings würden „die durch den Verkauf erzielten Mittel bei der DB AG“ verbleiben und könnten zur „Reduzierung der Schulden des Unternehmens sowie für mögliche Investitionen in die Infrastruktur und die Digitalisierung“ verwendet werden.

Einen Mindestverkaufspreis nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht. Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erfolge im Zuge der Vorlage von belastbaren und finalen Angeboten durch Bieter im Verkaufsprozess im Hinblick auf die zukünftige Ertragskraft von Schenker und deren Auswirkung auf die wirtschaftliche Lage der DB, heißt es weiter, wobei die Bundesregierung betont: „Der Verkauf müsste wirtschaftlich vorteilhaft gegenüber einem Verbleib der Schenker AG im Eigentum der DB AG sein.“ Am 19. Dezember 2023 sei in einem ersten Schritt eine Marktansprache zum Verkauf von DB Schenker gestartet worden. Insoweit sei zunächst der „weitere Verlauf des wettbewerblichen Verfahrens abzuwarten“.

Sofern am Ende des Verkaufsprozesses ein ausländischer Investor den Zuschlag erhalten sollte, erfolge wie in anderen vergleichbaren Fällen eine Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung, so die Bundesregierung.

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