Berlin. Mineralölfirmen müssen künftig mehr erneuerbare Energien einsetzen, um die CO2-Emissionen im Verkehr zu senken. Das sieht ein Beschluss des Bundestags vor, den der Bundesrat am Freitag, 17. September, billigte. Damit wird festgelegt, dass Deutschland bis 2030 seinen Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr von derzeit zehn Prozent auf rund 32 Prozent erhöhen soll. Deutschland übertrifft damit die EU-Zielvorgabe von mindestens 14 Prozent.
Gelingen soll das, indem die sogenannte Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe von heute sechs Prozent auf 25 Prozent steigt. Die seit 2015 geltende Minderungsquote verpflichtet Energiekonzerne, die Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Dafür können sie etwa erneuerbar erzeugten Strom oder Biokraftstoffe einsetzen. Möglich ist das auch mit grünem Wasserstoff, der mit Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
Mindestquote für ökostrombasierte Kraftstoffe im Luftverkehr
Mit dem Beschluss verbannt Deutschland ab 2023 auch Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl aus dem Tank. Insgesamt sollen die Neuerungen mehr Anreize für den Einsatz von grünem Wasserstoff und Biokraftstoffen bieten. Auch der Betrieb von Ladesäulen soll durch ein neues Anrechnungssystem attraktiver werden. Im Flugverkehr wird erstmals eine Mindestquote für ökostrombasierte Kraftstoffe eingeführt: Ab 2026 sollen Kraftstoffe auf Basis von erneuerbarem Strom einen Anteil von mindestens 0,5 Prozent ausmachen. Bis 2030 soll die Quote auf schrittweise zwei Prozent steigen.
Mit der Novelle setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr um. Diese gibt den Mitgliedstaaten vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 14 Prozent am Energieverbrauch im Verkehr steigen muss. (dpa)