Berlin. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat einen dritten Förderaufruf für die Ausstattung von Seeschiffen mit LNG gestartet. Ab sofort können bis zum 12. Juni 2021 im Rahmen des Förderaufrufs zur Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von verflüssigtem Erdgas (LNG) als Schiffskraftstoff wieder Anträge eingereicht werden.
Die Förderrichtlinie des BMVI gewährt Zuschüsse zur Investition in den LNG-Antrieb bei Seeschiffen von grundsätzlich bis zu 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben (in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße sogar bis zu 60 Prozent). Dabei werden auch innovative Technologien gefördert, die ergänzend zum LNG-Antrieb Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen weiter reduzieren, teilte das Ministerium mit. Dazu zählen beispielsweise Abgasrückführungs- und Nachbehandlungssysteme.
Je nach Vorhaben stehen bis zu acht Millionen Euro zur Verfügung
„Mit dem dritten Förderaufruf kurbeln wir die Nutzung von LNG als umweltfreundlichem Schiffskraftstoff weiter an. Wir fördern ein breites Spektrum an Projekten – je nach Vorhaben stehen bis zu acht Millionen Euro zur Verfügung“, sagte Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium.
Mit dem Förderprogramm und dem aktuelle Förderaufruf wolle man „die Nutzung von LNG als Kraftstoff in der deutschen Schifffahrt“ weiter vorantreiben, so das BMVI. (tb)